OP - verschoben - Beurlaubung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    trotz der Nutzung der Suchfunktion vor Fragestellung finde ich kein passendes Ergebnis und muss / möchte daher diese Frage gerne loswerden:

    Patient kommt zur Metallentfernung. Intraoperativ zeigt sich eine derart \"resistente\" Schraube, die mit dem Standard - Set im OP nicht zu entfernen ist. Patient wird daher zunächst nach Wundverschluss etc. entlassen, Spezialwerkzeug wird bestellt und Patient kommt zur zweiten OP. Diese liegt außerhalb der OGVD ( tatsächlich Zufall, war laut Unterlagen nicht geplant sondern lag an der Lieferzeit des Herstellers ) und wird erfolgreich seiner Schraube entledigt. MDK sagt Beurlaubung, also ein Behandlungsfall. - Klingt medizinisch inhaltlich auch nachvollziehbar, aber entspricht nicht den Regeln der Beurlaubung soweit für mich beurteilbar.


    Freue mich über jede Idee.

    Die Biene

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    siehe hierzu:
    „In den Begründungen der Kostenträger wird regelmäßig auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vom April 2005 verwiesen, in dem ausgeführt wird, dass es sich um eine Beurlaubung handelt, wenn ein Patient eine Krankenhausbehandlung kurzzeitig unterbricht, die stationäre Behandlung oder ein Behandlungsintervall jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
    Diese Darstellung verschweigt jedoch, dass im Kontext dieser BMGS-Stellungnahme eine kurzfristige Unterbrechung ausschließlich aus persönlichen Gründen des Patienten gemeint ist, also eine außerplanmäßige Unterbrechung einer laufenden Behandlung, obwohl gegenwärtig noch die Notwendigkeit einer stationären Behandlung besteht. Organisatorische Gründe des Krankenhauses gelten ausdrücklich nicht als Beurlaubungskriterium, sondern bedingen eine reguläre Entlassung und Wiederaufnahme.“


    http://www.bdc.de/index_level3.j…ExpandSection=2


    Gruß

    E Rembs