MDK: Tumorendoprothese vs. modulare Endoproth.

  • Liebe DRG Forum Mitglieder,

    ich habe folgendes Problem mit der Prozedur 5-829.c „Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese“.

    Verlauf
    04/08:
    Knochenmetastase der proximalen Femurdiaphyse bei Schilddrüsenkarzinom
    Therapie:
    extraläsionale Resektion der rechten proximalen Femurdiaphyse
    Rekonstruktion mit diaphysärem Femurteilersatz (Spacer)
    Implantat: MML-System Fa. ESKA

    Aktueller Aufenthalt:
    Lockerung der proximalen Verankerung des diaphysären Femurspacers
    Therapie:
    Resektion des proximalen Femurrestes
    Implantation eines proximalen Femurersatzes (Duokopfendoprothese)
    Implantat: Duokopf Sonderanfertigung Fa. DePuy; MML-System Trochantermodul Fa. ESKA

    OPS-Kodierung:
    5-820.41 „Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Duokopfprothese: Zementiert“
    5-829.C „Andere gelenkplastische Eingriffe: Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese“
    [hr]
    Der MDK möchte die 5-829.c „Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese“ in die 5-829.d „Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöcherner Defektsituation mit Gelenk- und/oder Knochenteilersatz oder individuell angefertigten Implantaten“ ändern.
    Begründung des MDK: „Der proximale Femurrest wurde aufgrund der Lockerung des Spacers entfernt. Es ergab sich kein Hinweis auf Tumorgewebe in dem entfernten Femurrest. Implantiert wurde ein proximaler Femurersatz mit Duokopf. Aus den vorgelegten Operationsprotokoll ist ersichtlich, dass es sich bei dem Femurersatz um ein modulares System handelt“

    Muss das MDK-Gutachten akzeptiert werden?

    Ich würde es nicht so sehen, da ein Wechsel der Tumorendoprothese vom 04/08-Aufenthalt stattgefunden hat.

    Über Meinungen wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    goody

  • Hallo goody,

    5-829.c: Dieser Kode ist ein Zusatzkode
    \"Er ist ausschließlich zu verwenden für Implantation oder Wechsel von metallischem Knochen- bzw. Gelenkersatz nach Resektion von primären und sekundären malignen Knochentumoren. Der metallische Knochen- bzw. Gelenkersatz entspricht der Länge und Dicke des entfernten Knochens\"

    In diesem Hinweis steht nirgends, dass beim Wechsel eine Tumorsituation vorliegen muss!. Hier steht \"nach Resektion eines primären oder sekundären..\"

    Und nach liegt auch noch nach dem x-ten Wechsel vor.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U