Hallo zusammen,
wir haben ein Problem mit einer Krankenkasse.
Urologischer Patient mit Harnstein, Aufenthalt 2 Tage, Entlassung, Wiederaufnahme am gleichen Tag o. G. von Komplikationen. Fallzusammenführung in die L64A medizinische Partition (Aufenthalt vom 13. - 16.07.10) OGVD hier 7 Tage.
Patient kommt am 03.08.10 erneut mit Harnleitersteinen in die Klinik. Hier DRG L04C. Hier ist die Krankenkasse der Meinung, dass ein Partitionswechsel stattgefunden hat und möchte erneut eine Fallzusammenführung. Wir sehen dies aber anders nach § 2 Absatz 4. \"... ist eine chronologische Prüfung durchzuführen.\" In den Hinweisen zur kombinierten Fallzusammenführung wird immer wieder daraufhin gewiesen, dass die \"... Prüffrist des ersten Falles, der die Fallzusammenführung auslöst\" ist. Wir sehen hier die OGVD (s. o.). Die Kasse sieht das jedoch anders und beharrt auf der Meinung. Sie weigert sich die Rechnung zu begleichen. Auch weigert sie sich, diesen Fall dem MDK vorzulegen, da dieser nicht für solche Prüfungen zuständig sei. Also bliebe nur das Sozialgericht? Ich bezweifle aber, ob dieses den Fall auflösen kann, wenn wir alle es nicht können. :sterne:
Kann uns jemand helfen?
Martina Schmitz
Medizincontrolling
Katholische Kliniken Oberberg