18.Geburtstag im Aufenthalt

  • Hallo zusammen,

    weiß jemand zufällig wie ein Patient codiert wird, wenn er mit 17 Jahren in der KJP aufgenommen wurde und dann während seines Aufenthaltes den 18.Geburtstag beging und danach durch eine Verlegung in den \"Erwachsenenbereich\" einer anderen Station gelegt wurde? Wird er da immer noch in der KJP codiert?

    Freundliche Grüße
    Steffi Richter

  • Hallo Frau Richter,
    sobald Sie Ihren Patienten auf eine Erwachsenenstation verlegen, hat selbiger vermutlich keinen \"Zugriff\" mehr auf einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Damit erfüllen Sie nicht mehr die Mindestmerkmale für einen KJP-OPS-Behandlungsbereich und Sie müssten von da an mit den Erwachsenenkodes arbeiten.

    Viele Grüße,

    Benjamin Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag Frau Richter,

    wenn sie den Patienten tatsächlich nicht nur auf eine andere Station, sondern in eine andere Fachabteilung mit entsprechend geändertem Schlüssel nach § 301 SGB V (2900 Allgemeine Psychiatrie; 3000 Kinder- und Jugendpsychiatrie) verlegen, dann würde ich das auch so sehen, wie Herr Gohr. Andernfalls verbleibt er ja in der selben Einrichtung mit den entsprechenden Ressourcen.

    Allerdings sehe ich (zugegeben als nicht-Psychiater) weder eine Notwendigkeit noch einen therapeutischen Sinn in der Verlegung und der damit verbunden Änderung der Bezugspersonen, wenn der einzige Grund der 18. Geburtstag ist. Die OPS-Schlüssel der KJP können (in einer KJP mit den entsprechenden Mindestmerkmalen) auch über das Alter von 18 Jahren hinaus verwendet werden, insbesondere wenn der Patient bei Aufnahme noch keine 18 Jahre alt war.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,