Hilfestellung der KK bei Verdacht auf Behandlungsfehler

  • Hallo zusammen,

    bei einer Fallbesprechung mit einer unserer Krankenkassen kam heute ein Fall mit Komplikationen zur Sprache, CHE mit anschließendem Leberabszess usw., und nachdem klar war, dass der Abszess nicht von vornherein mit ins Haus gebracht wurde eröffnete mir die Kassenvertreterin, dass wir den Fall nicht weiter besprechen würden, der würde nun innerhalb der Kasse an eine andere Abteilung weitergeleitet die wiederum mit dem Patienten Kontakt aufnehmen würde und diesen dazu anregen würde, eine Untersuchung auf einen Behandlungsfehler einzuleiten.
    Da blieb mir spontan die Spucke weg!
    Das die Kasse die Pflicht hat, bei Patientenanfragen im Bezug auf Behandlungsfehler mitzuwirken und ein MDK-Gutachten dazu einholen muß ist mir klar, neu war mir aber, dass der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat, dass die Kassen nun bei eventuellem Verdacht auf einen Behandlungsfehler ihre Versicherten auffordert, so ein Verfahren einzuleiten.

    Ist mir da etwas entgangen oder wird die Bande immer dreister????

    MFG
    S. Overhagen

    S. Overhagen
    FA Anästhesie
    Medizin-Controller
    Dipl. Gesundheitsökonom (oec.med.)

  • Hallo Herr Overhagen,

    warum besprechen Sie die Fälle mit der Kasse statt mit dem MDK?

    Nach meinem Wissensstand darf die Kasse den Patienten unterstützen, wenn es um einen Behandlungsfehler geht. Dabei wird der MDK eingeschaltet. Der Patient muss aber auf die Kasse zugehen, NICHT die Kasse den Patienten auffordern.

    Schönen Abend noch

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bevor es hier aus dem Ruder geht: Es ist keinesfalls erwünscht, dass hier der nächste Thread in Richtung \"blöde Kassen\" oder \"doofe Krankenhäuser\" aufgemacht wird!

    Bitte alle weiteren Kommentare auf sachlichem Niveau halten, danke!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Overhagen,
    vllt. handelt es sich nur um ein Formulierungsproblem, und die Versicherte ist auf Ihre Kasse zugegangen.
    Grds. wäre aber auch der andere Weg über die Auskunfts- und Beratungspflicht ok, wenn sich die Versicherte daraufhin selber entschließt, weitere Schritte zu unternehmen. Vielen Versicherten ist die Möglichkeit einer BF-Prüfung gar nicht bekannt.

    @Herr Dr. Kramer,
    die Gespräche mit Kasse/KH sind manchmal effektiver und weniger aufwendig als zwischen KH/MDK. Hat zwar häufig etwas von Basar, aber so lange beide Seiten mit dem Ergebnis zufrieden sind........

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Zitat


    Original von DRG-Rowdy:
    die Gespräche mit Kasse/KH sind manchmal effektiver und weniger aufwendig als zwischen KH/MDK. Hat zwar häufig etwas von Basar, aber so lange beide Seiten mit dem Ergebnis zufrieden sind........


    Hallo,

    das stimmt sicherlich, aber streng genommen sind solche Gespräche unzulässig, sobald darin medizinische Sachverhalte zur Sprache kommen, die sich nicht aus dem 301er Datensatz ergeben. Als KH setzt man sich dann dem Vorwurf der Schweigepflichtverletzung aus.
    Oder sehe ich das zu eng?

    Beste Grüße - NV

  • Zitat


    Original von NuxVomica:


    Hallo,

    das stimmt sicherlich, aber streng genommen sind solche Gespräche unzulässig, sobald darin medizinische Sachverhalte zur Sprache kommen, die sich nicht aus dem 301er Datensatz ergeben. Als KH setzt man sich dann dem Vorwurf der Schweigepflichtverletzung aus.
    Oder sehe ich das zu eng?

    Beste Grüße - NV


    Ich glaub diese Diskussion wurde schon an anderer Stelle ausführlich geführt, oder?

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Guten Morgen,

    ja, die Diskussion wurde schonmal geführt. Es ist die Sache, wo kein Kläger....

    Ausserdem wird ja teilweise die medizinische Schiene im Rahmen Gesamtvereinbarung verlassen. Aber ok. Ist hier off-topic.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo Herr Overhagen,
    wer sich auf Verfahren außerhalb gesetzlicher Normen einlässt, braucht sich nicht beschweren, dass die Kostenträger die Informationen auch nutzen. Außerdem verhält sich ein KH, das Fallprüfungen durch Krankenkassenmitarbeiter zulässt unsolidarisch, da hierdurch Kapazitäten beim MDK frei werden, welche eine Steigerung der Prüfquote nach sich ziehen. Außerdem ists illegal!
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Tag,
    bevor wir alle über den Herrn Overhagen herfallen:
    auch ich mache Fallbesprechungen mit den Kassen und zwar z.B. auf Basis der bereits vorliegenden Gutachten, wo der Inhalt der KG mehr oder weniger detailliert beschrieben wird. Insofern auch keine Verletzungen des Datenschutzes, wenn wir uns über das GA unterhalten.
    Und dann gibt es bei vorliegender Entbindung von der Schweigepflicht ja auch noch die Verhandlungen mit den privaten. Also bitte nicht alles so schwarz/weiss sehen.
    Schönes WE - der Frühling kommt

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    danke für die Ermahnungen und Belehrungen, wie ich meinen Job zu machen habe, das war aber nicht die Frage.
    Die Frage war: Darf die Kasse ein Prüfverfahren einleiten oder muss der Versicherte auf die Kasse zugehen?
    Da es dazu anscheinen keine Antworten gibt, vielen Dank und die Bitte an die Mods, den Thread zu schließen.

    MfG

    S. Overhagen
    FA Anästhesie
    Medizin-Controller
    Dipl. Gesundheitsökonom (oec.med.)