Rückverlegung mit Entlassung, WA inerhalb von 24 Stunden

  • Sehr geehrtes Forum,

    habe eine Frage zu einer Rückverlegung.

    Pat. lag vom 29.01.11 bis 24.01.11 in KH A
    Verlegung in KH B vom 24.01.11 bis 09.02.11 10:40 Uhr
    Dann kommt Pat. wieder als Notfall in KH A am 10.02.11 um 01:14 Uhr.

    Greift hier auch die Regel Abrechnungsbestimmung § 1 Abs. 1, die heißt es liegt auch eine Verlegung vor, wenn zwischen einer Entlassung aus einem KH und der Aufnahme in anderem KH < 24 STunden vorliegen.

    Mit ferundlichen Grüßen

    Klara

    :sterne:

  • Hallo,

    Zitat

    Greift hier auch die Regel Abrechnungsbestimmung § 1 Abs. 1


    Gegenfrage: warum sollte sie nicht greifen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Hr. Hollerbach,

    Gegenfrage: warum sollte sie nicht greifen?


    Weil sich die 24-Stundenregel (§ 1 Abs. 1 Satz 4 FPV) ausdrücklich -nur- auf die "Verlegung" in Satz 2 (von § 1 Abs. 1 FPV) bezieht und nicht auf die "Rückverlegung" nach § 3 Abs. 3 FPV.

    Außerdem erhalte ich bei Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 4 (24-Stundenregel) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 (für jedes Krankenhaus eine Pauschale) eben gerade zwei Pauschalen.

    Zudem verlangt § 3 Abs. 3 FPV eine Rückverlegung von diesen, was hier nicht vorliegt.

    Habe gerade das gleiche Problem, daher die späte Antwort.

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (6. Juli 2013 um 22:27)