Sehr geehrtes Forum,
habe eine Frage zu einer Rückverlegung.
Pat. lag vom 29.01.11 bis 24.01.11 in KH A
Verlegung in KH B vom 24.01.11 bis 09.02.11 10:40 Uhr
Dann kommt Pat. wieder als Notfall in KH A am 10.02.11 um 01:14 Uhr.
Greift hier auch die Regel Abrechnungsbestimmung § 1 Abs. 1, die heißt es liegt auch eine Verlegung vor, wenn zwischen einer Entlassung aus einem KH und der Aufnahme in anderem KH < 24 STunden vorliegen.
Mit ferundlichen Grüßen
Klara