Rückverlegung mit Entlassung, WA inerhalb von 24 Stunden

  • Sehr geehrtes Forum,


    habe eine Frage zu einer Rückverlegung.


    Pat. lag vom 29.01.11 bis 24.01.11 in KH A
    Verlegung in KH B vom 24.01.11 bis 09.02.11 10:40 Uhr
    Dann kommt Pat. wieder als Notfall in KH A am 10.02.11 um 01:14 Uhr.


    Greift hier auch die Regel Abrechnungsbestimmung § 1 Abs. 1, die heißt es liegt auch eine Verlegung vor, wenn zwischen einer Entlassung aus einem KH und der Aufnahme in anderem KH < 24 STunden vorliegen.


    Mit ferundlichen Grüßen


    Klara

    :sterne:

  • Hallo,


    Zitat

    Greift hier auch die Regel Abrechnungsbestimmung § 1 Abs. 1


    Gegenfrage: warum sollte sie nicht greifen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Markus Hollerbach

  • Hallo Hr. Hollerbach,

    Gegenfrage: warum sollte sie nicht greifen?


    Weil sich die 24-Stundenregel (§ 1 Abs. 1 Satz 4 FPV) ausdrücklich -nur- auf die "Verlegung" in Satz 2 (von § 1 Abs. 1 FPV) bezieht und nicht auf die "Rückverlegung" nach § 3 Abs. 3 FPV.


    Außerdem erhalte ich bei Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 4 (24-Stundenregel) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 (für jedes Krankenhaus eine Pauschale) eben gerade zwei Pauschalen.


    Zudem verlangt § 3 Abs. 3 FPV eine Rückverlegung von diesen, was hier nicht vorliegt.


    Habe gerade das gleiche Problem, daher die späte Antwort.


    Viele Grüße


    Medman2

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