• Hallo,

    folgende Fallbearbeitung bereitet mir erhebliches Kopfzerbrechen - wer hat einen Rat für mich?:

    Der Patient ist seit mehr als 10 Jahren dialysepflichtig mit linksseitiger AV-Fistel. Die stationäre Aufnahme erfolgte wg. thrombotisch aneurysmatisch veränderter Fistel, welche somit insuffizient wurde. Es erfolgte die Anlage einer AV-Fistel rechtsseitig ohne Interventionen linksseitig. Hauptdiagnose???

    T82.5 Mechanische Komplikation...

    ODER

    Z49.0 Vorbereitung auf Dialyse

    Vielen Dank schon einmal,
    MC Tu

  • Willkommen MC TU,

    in meinen Augen ist Ihr Fall klar im ersten Teil der DKR 09012c dargelegt:
    Bei einem niereninsuffizienten Patienten, der speziell zur Anlage eines Dialyseshunts aufgenommen wird, ist der Kode
    Z49.0
    als HD anzugeben. Niereninsuffizienz ND.

    Die Beantwortung wird erleichtert durch die Aussage zu den Kodes T80-T88 im allgemeinen Teil der DKR.

    Bitte und

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo D. Duck,

    vielen Dank erst einmal. Mein Gegenargument lautete: Hätte der Patient keine Komplikation im Bereich der linksseitigen AV-Fistel, wäre der stationäre Aufenthalt nicht verursacht worden.

    MfG,

    MC Tu

  • Hallo liebes Forum,
    ich wäre da anderer Meinung. Pat. wird doch schon seit 10 Jahren dialysiert. Der Code Z49.0 ist für die Vorbereitung zur 1.Dialyse. Ich würde auch den Shuntverschluß codieren.
    Welche Meinungen gibt es noch zu diesem Thema?

    Viele Grüße
    M. Kunze

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sie nehmen doch zur Neuanlage auf und nicht zur Behandlung der Komplikation. Die schon oben beschriebene DKR unterscheidet nicht nach Anzahl der bereits gelegten Shunts oder die Zeit der Dialyse. Da Sie bei diesem Patienten keine Revision des bestehenden Shunts vornehmen, sondern zur Neuanlage aufnehmen, bleibt eigentlich nur die Z49.0.

  • Guten Tag H. Selter,
    danke für die Antwort. Bei einer Revision würde also die Komplikation codiert werden, bei Neuanlage die Z49.0.

    Viele Grüße und schönes Wochenende
    M. Kunze

  • Hallo,

    das Problem liegt in meinen Augen in der ungenau formulierten Kodierrichtlinie 0912c! Ich habe darunter bisher ebenfalls die Neuanlage unter dem Aspekt der erstmaligen Vorbereitung auf die Dialyse verstanden. Denn wäre die AV-Fistel weiterhin suffizient, hätte kein stationärer Aufenthalt stattgefunden.

    Ein wunderschönes Wochenende,
    MC Tu

  • Hallo,

    die deutsche AG klinische Nephrologie hat sich im Kodierleitfaden der Nephrologie zum Thema Dialyseshunt wie folgt geäußert:

    Stationäre Aufnahme zur Anlage einer AV-Fistel/AV-Shunt
    HD Z49.0 entsprechend den DKR.

    Stationäre Aufnahme zur Shuntrevision
    bei Thrombose HD T82.8
    bei Punktionstrauma HD T80.1
    bei Infektion eines AV-Shunt HD T82.7
    bei Infektion einer AV-Fistel = Cimino-Fistel HD A48.8

    Stationäre Aufnahme zur Shuntrevison bei insuffizientem Shunt HD Z48.8

    Leider wird der Begriff Shunt umgangssprachlich für alle Formen des Dialyseshunt verwendet. Genau genommen nennt man einen Dialyseshunt der mittels prothetischem Material (GORE/PTFE)operativ angelegt wurde
    \"AV-Shunt\", unter \"AV-Fistel\", oder Cimino-Fistel ist ein Dialyseshunt zu verstehen der ausschließlich aus den körpereigenen Gefäßen besteht.

    Die Indikation zur Revision eines Dialyseshunt kann verschiedene Ursachen haben. Komplikationen wie Thrombose, Infektion, oder Verschluß kodieren wir mit den T8x.x Kodes, elektive Shuntrevisionen bei aneurysmatischer Erweiterung, unzureichendem Shuntvolumen etc. kodieren wir als Z48.8.
    Die Art der chirurgischen Revision und der daraus resultierenden OPS-Kodes erfassen wir entsprechend dem aufwand, d.h. die Einbringung von PTFE als Patch, oder Interponat wird neben dem OPS für die Revision kodiert.

    mfg

    N. Bröker

  • Guten Morgen Forum,

    ich bitte mal um Mithilfe bei folgendem Problem:

    Patient wird aufgenommen zur Neuanlage eines Dialyse-Shuntes. Die HD Z49.0 ist klar, aber nun stellt sich die Frage, ob zusätzlich als ND eine Komplikation ( T82.5/T82.8 ) für den alten Shunt kodiert werden darf, obwohl dort keine Behandlung dokumentiert wird. Dass die Ursache für die Anlage des Shuntes ein Problem beim \"alten\" Shunt ist, ist mir klar, aber darf dieser dann gewissermaßen standardmäßig mitverschlüsselt werden?

    Für Tips und Anregungen vielen Dank im voraus und ich wünsche auch schon mal allen Forumsteilnehmern einen \"Guten Rutsch\" (Bitte nicht wörtlich nehmen).

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo,

    jede dokumentierte Nebendiagnose unterliegt im Prinzip den Einschränkungen der DKR D003d (mit einigen Ausnahmen...) - und wenn daher ausschließlich eine Shuntneuanlage erfolgt, ohne dass die Versorgung des alten Shuntes einen Aufwand erfordert, dann entfällt m.E. auch der Kode für eine Shuntkomplikation.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo,

    wie kodiere ich denn einen Stent, der wegen einer Shuntstenose in den Shunt gelegt wird?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Claudia Mertens

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens