• Hallo Forum
    Bisher wurden uns vom Nachbarhaus die Dialysepflichtigen-Pat. zum Schuntanlage geschickt. Es lief bis jetzt so
    Pat wird nach 2 Tagen nach Entl. aus der Nephrologie bei uns zur Amb. OP bestellt. Zwei Tage später wird er dort wieder aufgenommen.
    Jetzt ist der Pat. nach der erneuten Aufnahme zu uns verlegt worden wegen Schunt-verschluß.
    Was ist da die HD, immernoch die Niereninsuffizienz.?
    Gilt dies im Sinne der DRG eine Komplikation ?. meiner Meinung nach Ja.
    Das Nachbarhaus wird wahrscheinlich für den 2. Aufenthalt bei uns aufkommen müssen. Wie sieht das aber unter DRG-Bedingungen aus?.

    Vielen Dank im Voraus.
    mit freundlichen Grüßen
    Alaa Eddine

    mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Eddine

    Die DKR 0912a :kr: sollte weiterhelfen können:

    Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts
    Bei der Krankenhausaufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts ist als Hauptdiagnosekode

    Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff
    zuzuweisen, zusammen mit dem folgenden Prozedurenkode:

    5-394.6 Verschluss eines arteriovenösen Shuntes.

    War es das, was Sie suchten ?

    Schöne Grüße
    B. Sommerhäuser

  • Vielen Dank
    Diese Konstellation bringt mich in eine nichtssagende DRG, daher war ich irritiert. Außerdem war die Frage ist jetzt der Schuntverschluss als Komplikation anzusehen, da die Schuntanlage nur 4 Tage zurückliegt, oder ist das jetzt ein neuer Fall ?
    Wenn wir dies als Komplikation betrachten, dann müssten wir beide Fälle im Verwaltungs- und Klinisches System zusammenführen. Die Kodierung wäre auch kein Problem. ?. Für einen ähnlichen Fall im letzten Jahr wollten die Kassen keine Kosten übernehmen, das es sich herbei um eine "Verbringung" handle und nicht um eine "Verlegung".


    mfg
    Alaa Eddine
    --
    Mit freundlichen Grüßen
    Alaa Eddine

    mit freundlichen Grüßen

  • Hallo,

    die Shunts bereiten auch uns Probleme...

    Zunächst: Wenn ein Patient wenige Tage nach "Shunt-Anlage" wegen "Shunt-Verschluß" erneut aufgenommen werden muss, ist nicht davon auszugehen, dass der Shunt operativ verschlossen werden muss (5-394.6) sondern vielmehr, dass dieser revidiert wird, um ihn wieder zu eröffnen (5-394.5 Revision eines arterio-venösen Shuntes).

    Aber wie auch immer - was sollte als Hauptdiagnose angegeben werden, wenn ein Patient mit arterieller Zuflußstörung/Stenose/Striktur des Shuntes zur operativen Revision aufgenommen wird ?

    Wäre hier ev. I77.1 Arterienstriktur denkbar ?

    mfG

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Aber wie auch immer - was sollte als Hauptdiagnose angegeben werden, wenn ein Patient mit arterieller Zuflußstörung/Stenose/Striktur des Shuntes zur operativen Revision aufgenommen wird ?


    Lieber Herr Hirschberg,
    liebe Freunde der Markenrecht-Society


    mein Vorschlag:
    HD T82.5
    ND Z99.2, I77.1


    Gruß

    E. Rembs

  • Hallo Herr Hirschberg,

    bei uns wird Shuntverschluß od. -stenose meist mit T82.8 codiert (DIACOS), allerdings erscheint mir T82.5 (wie Herr Rembs schreibt) richtig.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo, vielen Dank schon mal,

    das rechtfertigt zumindest unsere gängige Kodierpraxis...

    wie verschlüsseln Sie eine

    Thrombose des Shunts ?

    mfG C. Hirschberg:rotate:

  • Hallo nochmal,

    nach DIACOS genau gleich T82.8

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    warum nicht

    I82.8 Embolie und Thrombose sonstiger näher bezeichneter Venen

    zur Kodierung eines thrombosierten Shunts ?

    ...insbesondere bei einer natürlichen Vene als Shuntgefäß

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirscherg

    • Offizieller Beitrag


    Hallo,

    die operative Behandlung einer venösen Thrombose ist die Thrombektomie
    Bei einem Shunt-Verschluss ist jedoch meistens die Anastomosenrevision erforderlich.

    siehe:

    http://www.gefaesschirurgie.net/GoreForum/Dial…teien/frame.htm


    z.B. Folie 20


    Gruss

    E Rembs

  • Zitat


    Original von Rembs:
    die operative Behandlung einer venösen Thrombose ist die Thrombektomie
    Bei einem Shunt-Verschluss ist jedoch meistens die Anastomosenrevision erforderlich.

    ... und eine Shunt-Thrombektomie. In der Regel wird doch mit einem Fogarty-Katheter auch eine Thrombektomie vorgenommen.

    Chirurgen an die Front.

    MfG

    C. Hirschberg