Verlegung aus einer Rettungsstelle/notaufnahme

  • Liebe Gemeinde,

    ein Patient wird von einer Rettungsstelle ein3es anderen KH in unser Haus verlegt.
    Ist dies eine Notfallaufnahme oder eine Verlegung?

    Ich interpretiere ja den Landesvertrag und die FPV in Richtung Verlegung...

    Ist das korrekt ?

    Vielen Dank...

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Hallo,
    ich würde sagen, dass hängt von der Definition der \"Rettungsstelle\" ab: ist das die Notaufnahme des Krankenhauses, oder vielleicht die Ärztl. Notdienstzentrale (der Niedergelassenen) mit Sitz im Krankenhaus? Dann (Notaufnahme Krankenhaus vorausgesetzt) wäre noch zu klären, ob der Pat. im verlegenden Krankenhaus \"in den vollstationären Betrieb integriert\" war und \"mit den Mitteln eines Krankenhauses\" versorgt wurde. Kurz gefaßt: kann das verlegende Krankenhaus des Fall als stationären Fall mit Wegverlegung abrechnen, dann sollten Sie eine Zuverlegung daraus machen (sonst meldet sich die Krankenkasse nach Abrechnung und Sie dürfen den Fall wieder aufmachen); im anderen Fall findet keine stationäre Aufnahme --> keine Wegverlegung --> und für Sie keine Zuverlegung statt. Am Besten prüfen, ob diese Verlegungskonstellationen häufiger vorkommen (vielleicht haben Sie eine Neurochirurgie o.ä.), und eine einheitliche Regelung mit den (zu)verlegenden Häusern treffen.

    Herzlichen Gruß
    L. Nagel

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo MC Sven,

    Dr. Nagel hat aus meiner Sicht Selbigen auf den Kopf getroffen.

    *g* Sorry, ich konnte nicht anders.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Guten Morgen,

    Zitat


    Original von MC Sven:
    Liebe Gemeinde,

    ein Patient wird von einer Rettungsstelle ein3es anderen KH in unser Haus verlegt.
    Ist dies eine Notfallaufnahme oder eine Verlegung?

    Vielen Dank...

    Eine Frage zum Verständnis.

    Wieso ist das für Sie überhaupt interessant?
    Selbst wenn man den Aufenthalt in der Rettungsstelle als KHB ansieht, so dauerte der Aufenthalt doch mit Sicherheit weniger als 24 Stunden.
    Rein abrechnungstechnisch ergeben sich doch daher für Sie überhaupt keine Unterschiede (Stichwort Verlegungsabschläge).

    Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht und der Sinn der Anfrage ist ganz ein anderer?

    Schönen Arbeitstag

    Mr. Freundlich