zur Aufnahme führende Diagnose

  • Hallo miteinander,
    so kurz vor dem Wochenende hab ich noch eine dringende Frage und hoffe auf Antwort. Ich habe leider nichts passendes zum \"dranhängen\" gefunden.... Deshalb neue Frage. :rotwerd:
    Der Patient wurde mit Verdacht auf Bronchialkarzinom aufgenommen, auffällige Röntgenbefunde wurden mitgebracht. Außerdem klagte er über Husten und Atemnot. Als E + A- Diagnose kodierten wir D38.1. Wir führten die entsprechende Diagnostik durch. Es ergaben sich keine Hinweise auf ein malignes Geschehen. Als Ursache des Hustens wurde der ACE- Hemmer benannt, die Medikation wurde umgesetzt. Was ist in diesem Fall HD? Der MDK meint, es sei R05, wir meinen R91. E69 kommt bei beiden Möglichkeiten zur Abrechnung. Was meinen Sie? :d_gutefrage:
    Vielen Dank für Ihre Hilfe,
    allen Mitstreitern ein schönes Wochenende und herzliche Grüße
    medcont

  • Hallo,

    Zitat

    Der MDK meint, es sei R05


    das ist natürlich völliger Blödsinn, da die Diagnose \"Husten\" keine stationäre Behandlung begründet; ausschlaggebend war nach Ihrer Schilderung die Auffälligkeit im Röntgenbild, HD somit R91.
    Angesichts der 300€-Streitigkeiten fallen jetzt anscheinend sämtliche Schamgrenzen...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach