Fallzusammenlegung in diesem fall??

  • Hallo liebe forumsteilnehmer, :)

    nun hab ich ewig keine fallzusammenlegung mehr gehabt - das ich nun ganz unsicher bin...
    folgender sachverhalt:
    Kind wird für einen tag stationär behandelt - diagnose SHT - sono hämatom schädel ist erfolgt - VWD 1 tag - DRG B80Z.
    Am nächsten Tag wird das kind wieder stationär aufgenommen wg. beschwerden - festgestellt wird eine kalottenfraktur mit Epiduralblutung und subgalealem Hämatom. - VWD 5 Tage - DRG B79Z.

    meine Frage:
    sind die beiden stationären aufenthalte mit einer (fallzusammenlegung) oder mit zwei rechnungen abzurechnen?? liegt eine wiederaufnahme wegen komplikation vor? mir ist nicht ganz klar, ob man das hier als komplikation werten kann - tatsächlich is es ja eigentlich keine.

    ich hoffe das mit der ein oder andere helfen kann.

    viele Grüße
    J.berger

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein, formal gesehen ist keine der 3 Regeln (Gleiche Basis-DRG, Komplikation, Partitionswechsel) der FPV zur Fallzusammenlegung getroffen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo zusammen!

    Ich habe bei o.g. Fall eine \"Verständnissfrage\":

    Wurde bei dem 1. Aufenthalt gar keine Fraktur diagnostiziert? Das Kind wird doch mit Va SHT aufgenommen, und kommt 2 Tage später mit Kalottenfraktur erneut zur Aufnahme...

    Ist das Kind erneut gestürzt? Falls nicht würde es mMn schon in Richtuung Komplikation gehen,oder etwa nicht? Denn schließlich kommt es mit einer Diagnose, die beim 1. Aufenthalt \"übersehen\" wurde.

    Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch...? :sterne:

    LG,
    BoB77

  • Hallo BoB77,

    genau das gleiche problem hatte ich auch.
    bei dem ersten stationären aufenthalt wurde die fraktur nicht diagnostiziert. aufgrund der weiterhin bestehenden beschwerden, wurde das kind nochmals stationär aufgenommen. erst im 2 aufenthalt wurde ein MRT gemacht und die fraktur konnte festgestellt werden. es gab keinen erneuten sturz!
    ich hatte auch überlegt ob das eine art komplikation ist, da ja das KH nicht korrekt behandelt hat - wäre gleich im ersten Aufenthalt ein MRT erfolgt - dann hätte es keine entlassung gegeben sondern gleich eine dementsprechende behandlung.

    mmh... nun doch eien rechnung??? ich weiß es nicht :rotwerd:

    LG j.berger

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bitte lesen Sie sich die Fallzusammenlegungsregel aufmerksam durch, dann werden Sie feststellen, dass die Formulierung ihren Fall nicht beinhaltet. Wenn Sie dem Kostenträger aber einen Gefallen tun wollen, legen Sie die Fälle zusammen. Aber nur dann....

  • Hallo,

    FPV § 2 Abs. 3:
    ...wegen einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung...

    Nichts davon liegt vor, also keine Zusammenführung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Guten Tag zusammen,
    mag wohl sein, dass hier formal keine Zusammenlegung zu fordern ist. Allerdings frage ich mich schon, warum man dem KH hier zwei Fälle gönnen sollte. Ein anderes KH, das die Fraktur gleich beim ersten Aufenthalt korrekt erkannt hätte, bekäme nur einen Fall. Passt irgendwie nicht, oder? :d_neinnein:

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Herr Bauer,

    vom gesunden Menschenverstand her haben Sie natürlich recht. Aber wie hier im Forum schon öfter bemerkt wurde, ist die Frage der Fallzusammenlegung einer der wenigen Punkte im DRG-System, der weitgehend erschöpfend über formale Kriterien geregelt wurde. Und formal (gemäß FPV) ist hier eben keine Zusammenlegung erforderlich.
    Denken Sie nur an Fallzusammenlegungen gemäß der Abfolge medizinisch-operativ innerhalb von 30 Tagen, bei denen medizinisch keinerlei Zusammenhang besteht. In solchen Fällen frage ich mich auch immer, weshalb ich den Kostenträgern einen Fall gönnen soll – mais c´est la vie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Hr. Dr. Balling,
    ich hatte hier eher eine zu frühzeitige Entlassung (\"blutige\" Entlassung) ohne korrekten Behandlungsabschluss im Sinn!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bauer,

    was eben aber auch Nichts mit einer Fallzusammenlegung zu tun hat. Ich finde es eher nicht Ziel führend, in solchen (überflüssigen) Diskussionen eigene Vorstellungen von Gerechtigkeit einbringen zu wollen. Fakt ist, es ist formal geregelt und daher keine weitere Diskussion nötig. Wie Herr Ballling schon sagte, kann man den Spies auch sofort umdrehen. Wer hat aber letztlich was davon? Keiner! Es geht hier nicht um \"gönnen\", sondern um Formalien.