Hallo liebe forumsteilnehmer,
nun hab ich ewig keine fallzusammenlegung mehr gehabt - das ich nun ganz unsicher bin...
folgender sachverhalt:
Kind wird für einen tag stationär behandelt - diagnose SHT - sono hämatom schädel ist erfolgt - VWD 1 tag - DRG B80Z.
Am nächsten Tag wird das kind wieder stationär aufgenommen wg. beschwerden - festgestellt wird eine kalottenfraktur mit Epiduralblutung und subgalealem Hämatom. - VWD 5 Tage - DRG B79Z.
meine Frage:
sind die beiden stationären aufenthalte mit einer (fallzusammenlegung) oder mit zwei rechnungen abzurechnen?? liegt eine wiederaufnahme wegen komplikation vor? mir ist nicht ganz klar, ob man das hier als komplikation werten kann - tatsächlich is es ja eigentlich keine.
ich hoffe das mit der ein oder andere helfen kann.
viele Grüße
J.berger