• Hallo PsyKo,
    in den AKR auf Seite 7 steht, wo selbige gelten:

    Zitat


    Die Ambulanten Kodierrichtlinien gelten für alle ärztlichen Leistungen sowie für alle Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die ambulant und belegärztlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Ausgenom¬men sind die nach § 115b SGB V im Krankenhaus durchgeführten ambu-lanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe.

    Weiter finden Sie einen Hinweis im Vortrag von Frau Dr. Schlottmann von der DKG:

    Zitat

    Anwendung Ambulanter Kodierrichtlinien in den PIA ab 01.01.2011

    Viele Grüße,

    B. Gohr


    Edit: Danke, Herr Selter! Es muss natürlich Frau Dr. Schlottmann heißen ;)

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.