Mutter/Vater Kind Setting

  • Hallo
    1.Wer darf die Betreungszeit des Kindes während der Therapie(der Mutter oder Vater) sich als TE eintragen?
    2.Würde ein Erzieher dann als Spezialtherapeut zählen oder darf er gar nicht TE berechnen?
    3.Zählt eine Pflegefachkraft die einen Kurs zur Säuglingspflege absolviert hat als pädagogische-pflegerische Fachkraft?

    Ich bitte um Rückmeldung
    Vielen Dank
    Peter-Paul
    (KDF Ostholstein)

  • Schönen guten Tag

    Zitat


    Original von Peter-Paul:
    1.Wer darf die Betreungszeit des Kindes während der Therapie(der Mutter oder Vater) sich als TE eintragen?

    Derjenige, der sie erbringt

    Zitat


    Original von Peter-Paul:
    2.Würde ein Erzieher dann als Spezialtherapeut zählen oder darf er gar nicht TE berechnen?

    Da es sich um eine qualifizierte Berufsausbildung handelt, würde ich einen Erzieher zu Spezialtherapeuten zählen.

    Zitat


    Original von Peter-Paul:
    3.Zählt eine Pflegefachkraft die einen Kurs zur Säuglingspflege absolviert hat als pädagogische-pflegerische Fachkraft?

    Die Aufzählung der pädagogisch-pflegerischen Fachkräfte im Kode ist zwar nur beispielhaft, bei den dort genannten Qualifikationen handelt es sich jedoch um spezielle Berufsausbildungen, so dass ich einen einfachen Fortbildungskurs nicht als ausreichend ansehen würde.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Abend!

    Zitat

    Da es sich um eine qualifizierte Berufsausbildung handelt, würde ich einen Erzieher zu Spezialtherapeuten zählen.


    Das ist sicher zu diskutieren. Sicher haben Sie, Herr Schaffert, hier durchaus den richtigen Gedanken.
    In der KJP jedoch zählen die Erzieher doch auch zu den Pflegekräften. Daher würde ich Sie auch beim Mutter/Kind-Kode hier einberechnen. Ist aber ein sehr diskussionswürdiger Punkt, wie ich finde.

    Beste Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag herr Gohr,

    Zitat


    Original von B. Gohr:
    In der KJP jedoch zählen die Erzieher doch auch zu den Pflegekräften.

    Ich weiß, ich spalte wieder Haare. Aber bei den Kodes der KJP ist von pädagogisch-pflegerischen Fachkräften die Rede, bei den Kodes der Erwachsenenpsychiatrie, deren TEs ich ja beim Eltern-Kind-Setting nutze, nur von Pflegefachkräften. Da die Erzieher keine Pflegefachkräfte sind, muss ich sie bei den Spezialtherapeuten unterbringen. Wegen dieser unterschiedlichen Zuordnung bzw. der nicht expliziten Nennung von Erziehern bei den Erwachsenenkodes stellte sich ja erst die Frage von Peter-Paul

    Wenn wir uns einig sind, dass die im Rahmen des Eltern-Kind-Settings von Erziehern erbrachten TE bei den Erwachsenenkodes kodiert werden können, dann hat diese Differenzierung sowieso keine Konsequenz, weil die TEs ja unter einem Kode zusammengefasst sind.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen Herr Schaffert!
    Haare spalten finde ich gut, ich mache dann mal weiter ;)

    Zitat


    9-643
    Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. Kinderkrankenpfleger, Erzieher, Heilerzieher, Heilpädagogen) sind Teil des Behandlungsteams

    Zitat


    9-65
    Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung:
    [...]
    Pädagogisch-pflegerische Fachkräfte (z.B. (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflegepersonal, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Jugend- und Heimerzieher)

    Es stellt sich also die Frage, ob hier tatsächlich eine Berufsgruppe auf zwei unterschiedlichen Wegen angerechnet wird und dies mal wieder ein Copy&Paste-Ergebnis ist...

    Natürlich hat dies im Endeffekt keine Konsequenz, da wir im Erwachsenenbereich die Pflegekräfte und Spezialtherapeuten zusammenwerfen. Für das interne Benchmarking macht es aber sehr wohl einen Unterschied, ob ich einen Erzieher als Pfleger oder Spezialtherapeut führe.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Schönen guten Tag Herr Gohr,

    die Therapieeinheiten kodiere ich beim Eltern-Kind-Setting der Erwachsenenpsychiatrie jedoch über die Kodes 9-60 bid 9-63. Nehmen wir einmal an, der Elternteil ist in psychosomatisch-psychotherapeutischer Komplexbehandlung und wird über 9-63 kodiert (hier kommt es noch auf die Unterscheidung an). Dann steht bei 9-633 Anzahl der durch Pflegefachkräfte erbrachten Therapieeinheiten. da Erzieher nun mal keine Pflegfachkräfte sind (es sei denn, sie haben auch eine dreijährige Pflegeausbildung) können deren Therapieeinheiten dort meines Erachtens auch nicht erfasst werden.

    Für interne Auswertungen eignet sich der OPS in der jetzigen Form aus meiner Sicht sowieso nicht, so dass ich für interne Zwecke Erzieher als Erzieher zählen würde.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo ich habe noch mal eine Frage, wir haben den Fall das während die Mutter/Vater bei der Therapie sind eine Krankenschwester auf das Baby aufpasst!
    können da TE für die Mutter während der Betreuungszeit angerechnet werden?

    MFG Peter-Paul

  • Hallo Peter-Paul,
    der OPS 2011 sagt dazu:

    Zitat


    Im Rahmen des Zusatzkodes können folgende Verfahren zusätzlich zur Anwendung kommen:
    [...]
    Kinderbetreuung während der therapeutischen Aktivitäten der Eltern
    [...]

    Die im Rahmen dieses Zusatzkodes erbrachten Therapieeinheiten können pro Woche bei den Primärkodes (9-60, 9-61, 9-62, 9-63) mitgerechnet werden
    [...]

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.