Resp. Insuffizienz, Diagnosekriterium lt. Dt. Ges. für Pneumologie?

  • Hallo Forum,

    im Rahmen einer Begutachtung wurde behauptet, dass laut \"Deutscher Gesellschaft für Pneumologie\" als Diagnosekriterium zur Verschlüsselung der respiratorischen Insuffizienz ein Grenzwert des pO2 von 60 mmHG genannt werde. Ich kann Derartiges nicht finden.

    Kann jemand diese Angabe bestätigen? :a_augenruppel:

    Die Auffassung der FoKA, dass die respir. Insuffizienz auch aufgrund klinischer Kriterien und nicht allein aufgrund der BGA verschlüsselt werden kann, ist mir bekannt.

    Schon einmal vielen Dank!

    Medman2

  • Hallo,

    m.E. nach ist das nonsens, da es ähnlich wie bei der Hypokaliämie unterschiedliche Referenzwerte gibt. Wir kodieren ab einen PO2 Wert von <65 mmHg die J96.-
    Es gibt auch tabellen über altersgetriggerte Werte, die man verwenden könnte.

    Hier im Netz wurden schon mehrfach interessante Argumente ausgetauscht...
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…d=11990&start=1

    Jedenfalls denke ich, kommt es immer in der Zusammenschau der Befunde und der daraus resultierenden Therapie bzw, Maßnahmen auf die Kodierung der Diagnose J96.- an.

    Ich habe schon ein Gutachten erhalten, in dem festgestellt wurde, dass eine J96.0 nicht kodiert werden kann, weil Sie ja auch nicht im Arztbrief erwähnt wurde....

    Ist es nicht köstlich... Wäre woh eher ein Beitrag für die \"Stilblüten...\"

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Medman2,

    die Aussage bzgl. der respiratorischen Insuffizienz ist korrekt, sofern die Partialinsuffizienz gemeint ist. Zusätzlich muss allerdings die Sauerstoffgabe erfolgen.

    Zur Kodierung der resp. Globalinsuffizienz muss sowohl die Hypoxämie (pO2 < 60 mmHg), als auch die Hyperkapnie (pCO2 > 45 mmHg) vorliegen und eine dementsprechende Therapie erfolgt sein.

    Dies sind die seit 2011 neuen gültigen Kriterien zur Kodierung der J96.-.
    Die Werte für das Vorliegen einer Hypoxämie/Hyperkapnie können je nach Quellenangabe variieren.

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

  • Hallo Wurmdobler, Hallo S.,

    besten Dank für die rasche Antwort. :i_respekt:

    1. meine Frage ist, ob es seitens der \"Dt. Gesellschaft für Pneumologie\" einen derartig festgesetzten \"Grenzwert\" gibt.

    2. Vorliegend handelte es sich um eine 80-jährige Patientin mit Pleuraergüssen, BGA art. unter Raumluft pO2 65,8 mmHG, pCO2 31,9 mmHG, deutlich dyspnoisch, Atemfrequenz 20, Sauerstoffgabe erfolgt.

    Hier ist meines Erachtens aufgrund des klinischen Gesamtbildes die Sicht der FoKA erfüllt: \"Das Vorhandensein einer respiratorische Insuffizienz definiert sich nicht ausschließlich an pathologischen BGA-Veränderungen, sondern liegt immer dann vor, wenn ein Patient die klinischen und/oder paraklinischen Zeichen einer Gasaustauschstörung erfüllt\".

    Wie ist die allgemeine Meinung?

    Gibt es das Statement der \"Dt. Ges. f. Pneumologie\"?

    Medman2

  • Schönen guten Tag S.

    Zitat


    Original von S:
    Dies sind die seit 2011 neuen gültigen Kriterien zur Kodierung der J96.-.

    Ich bitte um eine Quellenangabe!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,

    den pO2 <60 hab mmHg hab ich nur im Roche Lexikon Medizin (4. Auflage, 1998; ich gelobe, ich werde mir was neues zulegen ;) ) stehen:

    \"[...]im Alter sinken die Werte auf bis zu 60 mmHG (arteriell) ab[...]\"

    Und? Was ist \"Alter\"? Ab wann beginnt das? Ist das dann der Normalzustand, oder nur von einigen wenigen? Ich finde das deutlich zu schwammig (und auch zu alt ;) )

    Da bleib ich doch lieber bei \"pO2 = 72-100 mm Hg (je nach Alter)\"

    Selbst in den MDS Kodierempfehlungen wird nur eine (pathologische) BGA mit O2 Gabe gefordert.

    Wir hatten mit arterieller BGA, O2<72 mmHg und O2 Gabe bisher noch nie Probleme mit dem MDK (nun ja, zumindest keine, die man mit Widerspruch und Klageandrohung nicht hätte lösen können :teufel: )

    Viele Grüße

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Papiertiger,

    die Methode der Problemlösung mit Klageandrohung klappt aber nur,
    wenn Ihre Klinik schon jemals geklagt hat und nicht eher einen stornofreudigen Ruf besitzt... :erschreck: In diesem Sinne ein frohes Osterfest.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo Papiertieger,

    wurde 1998 überhaupt schon geatmet? :laugh:

    Spaß beiseite. Vielleicht kennt doch noch jemand die Empfehlung der \"Dt. Ges. f. Pneumologie\", wäre ja ein beachtenswertes Statement. Ansonsten muss ich mich wohl an den freundlichen Kollegen beim MDK wenden.

    Schöne Ostern

    Medman2

  • Hallo forum,

    papiertiger_2 schreibt: Da bleib ich doch lieber bei \"pO2= 72-100mmHg ( je nach Alter )\"

    Diese 72 mmHg sind mir zu hoch angesetzt.

    Die abnahme der bga erfolgt in der akutmedizin, erst recht in der akutgeriatrie, meist in liegender position. Im median hat dann ein 80-jähriger einen pO2 von 70mmHg.
    ( formel und beispiel aus Furger Innere quick Der Fakten-Turbo ).

    Mit <72 kann man also ab 80 die mehrheit der gesunden in hypoxie-kranke kodieren, mit ccl.

    Ich hoffe, meine mdk-kollegen lassen sich da nicht weiter bei klageandrohungen bluffen.

    mfg ETgkv

  • Hallo,

    Zitat

    Diese 72 mmHg sind mir zu hoch angesetzt


    und diese Aussage ist jetzt genauso sinnlos wie es eine Diskussion um exakte Grenzwerte zur Kodierung einer Hypokaliämie wäre (nicht, dass Sie es nicht trotzdem versucht hätten...).

    Medizin ist bekanntlich keine exakte Wissenschaft und Erkrankungen sind nicht anhand universal gültiger Grenzwerte zu definieren. Insofern spielt es überhaupt keine Rolle, ob Ihnen persönlich irgendein Wert zu hoch oder zu niedrig erscheint - entscheidend ist zunächst, wie der behandelnde Arzt diesen Wert in einer bestimmten Behandlungssituation interpretiert und welche Maßnahmen er daraus abgeleitet hat. Sie müssten dann vor Gericht schon überzeugend darlegen können, dass diese Interpretation gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat.
    Stellt sich also die Frage, wer hier \"blufft\".

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach