MDK: 5-834.4 vs. 5-835.5 bei Kyphoplastie und Wirbelkörperersatz

  • Hallo DRG-Forum Mitglieder,

    es gibt bei uns ernorme Probleme mit dem MDK bzgl. Osteosyntheseverfahren in der Wirbelsäulenchirurgie.

    Beispielfall:
    Sturz von der Leiter --> kranialer Berstungsbruch LWK 1

    Operation:
    transthorakale partielle Korpoektomie LWK 1
    ventral mosegmentale Spondylodese mittels expandierbarem Cage (Fa. Ulrich, Obelisc 20 mm, 0° Deck- u. Grundplatte)
    monosegmentale Einstabinstrumentierung (USS II: Stange, 2x 6x35 mm Schrauben, 50 mm Stange)
    Anlagerung von ChronOs und Spongiosa

    Kodierung:
    Wirbelkörperersatz = 5-837.00 (wird vom MDK akzeptiert)
    Spondylodese = 5-836.-
    Knochenersatz = 5-835.9 bzw. 5-835.b0
    Schrauben-Stab-System = 5-835.5.

    Der MDK möchte aber anstatt dem OPS 5-835.5 den OPS 5-834.4.
    Begründung: \"Im OPS wird im Kapitel 5-836 (Spondylodese) als Hinweis formuliert: Eine durchgeführte Frakturversorgung der Brust- oder Lendenwirbelsäule ist gesondert zu kodieren (5-834).\"

    Allerdings gibt es zur 5-836.- und 5-837.- auch folgenden Hinweis: \"Eine durchgeführte Osteosynthese oder ein Knochenersatz sind gesondert zu kodieren (5-835).\" Dies habe ich auch schon in einer Stellungnahme erwähnt, aber leider mit dem o.g. Ergebnis.

    Den 5-835.- Kode benutzen wir auch bei dem Verfahren 5-839.a- (Kyphoplastie). Auch hier möchte der MDK die Prozedur 5-834.-.

    Welche Kodierung ist nun korrekt?

    Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

    Viele Grüße
    goody

  • Hallo goody,

    m.E. hat der MDK hier Recht, nicht nur mit dem Hinweis in 5-836, sondern da bereits im Inkl. zu 5-834 die Fraktur explizit erwähnt ist. Was sagt der MDK denn zu 5-835.9/ 5-835.b0. Ich kenne Gutachter, die in diesen Fällen im Rahmen der monokausalen Kodierung die zusätzliche Kodierung von Spongiosa nicht anerkennen.

    VG
    c_c

  • Guten Morgen AnMa,

    Ihr Link kenne ich bereits und beantwortet leider nicht direkt meine Frage.

    Bei einer alleinigen Frakturversorgung würde ich auch den OPS 5-834.- wählen (z.B. Frakturversorgung nur mit Fixateur interne).
    Aber die \"Hauptprozedur\" ist der Wirbelkörperersatz (5-837.0-) bzw. die Kyphoplastie und unter 5-837.- steht nun mal beschrieben, dass zur Angabe eines zusätzlich durchgeführten Osteosyntheseverfahrens oder eines Knochenersatzes die 5-835.- zu verwenden ist.
    Bei der 5-834.- gibt es allerdings auch diesen Hinweis: \"Ein zusätzlich durchgeführter Wirbelkörperersatz durch Implantat ist gesondert zu kodieren (5-837.0ff).\"
    Ich finde, solche Hinweise machen die Wirbelsäulenkodierung nur unnötig kompliziert.

    Gibt es pauschale Kriterien bzw. Richtlinien, ab wann die Prozeduren 5-835.0 bis 5-835.6 anzuwenden sind?

    Viele Grüße
    goody