Zustand nach Mastektomie

  • Liebes Forum,
    mich plagt folgendes Kodierproblem:
    Mamma Ca Patientin mit Zustand nach Mastektomie im Oktober 2002. Diese wurde in einem anderen Krankenhaus durchgeführt.Die Patientin kommt nun zu uns zur stationären Aufnahme um sich einen mechanisch störenden Hautüberstand in der Axilla entfernen zu lassen.
    Nun meine Frage:
    Wie wird der Fall korrekt verschlüsselt.
    HD: C50.4
    ND: Z90.1
    T 81.8??
    Y 84.9??
    Prozedur: Narbenkorrektur mit Drainageneinlage

    OPS ??

    Schon eimal vielen Dank für Ihre Hilfe.

    D.Jakobi

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Admin:
    ich würde mich an den DKR 1205a und 0201b orientieren und kodieren:

    HD Z42.1
    ND z.B. L91.0

    Ich habe dies i.S. einer zu rein kosmetischen Zwecken erfolgten Aufnahme interpretiert.

    Hallo Burkhard,

    leider fehlt eine genaue Differenzierung, was genau unter den fettgedruckten Begriffen gemeint ist:

    0201b Auswahl und Reihenfolge der Kodes
    (ausgenommen Tages-Chemotherapie/Strahlentherapie)

    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Kankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.

    Da eine Differenzierung fehlt, neige ich dazu, bei weiteren OPs, Behandlungen, ..., die in einem Zusammenhang mit einer bösartigen Erkrankung stehen auch eben diese als HD zu kodieren.
    (Gleichzeitig würde ich mir eine genauere Beschreibung in der nächsten DKR-Version wünschen!)

    Deswegen würde ich auch hier folgende fettgedruckte Aussage im Sinne obiger Regel interpretieren:

    1205a Plastische Chirurgie
    Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus kosmetischen oder medizinischen Gründen erfolgen.
    Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand, der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren.
    ...
    Revision einer Narbe
    Wird eine Narbe revidiert, ist L90.5 Narben und Fibrosen der Haut
    anzugeben, wenn die Narbe wegen Problemen (z.B. Schmerz) nachbehandelt wird.

    Also, da bei med. Gründen der OP-verursachend Krankheitszustand als HD kodiert werden soll und 0201b mir vorgibt, als Krankheitszustand bei weiteren Folgebehandlungen immer wieder das Malignom anzugeben, würde ich kodieren:

    HD: C50.4
    ND: L90.5 (zur weiteren Erläuterung)

    Mit den angegebenen Prozeduren lande ich dann in der sinnvollen J10Z Plastische Operationen an Haut, Unterhaut und Mamma.

    Einen schönen Tag!

    --
    D. D. Selter

  • Liebe Frau Jacobi, liebe Diskussionsteilnehmer,

    ich stimme Herrn Selter zu, was die Angabe der Hauptdiagnose betrifft. Die Nebendiagnose ergibt sich nach DKR 1205a bei "Problemen": L90.5, bei "kosmetischen" Gründen: Z42.-, hier dann wohl die Z42.1.

    Leider fehlen bei Ihren Angaben Aussagen zu

    a) Behandlung des Mamma-Ca ansonsten abgeschlossen?
    b) Welche Form der Operation wurde vorher durchgeführt?, war das bereits eine Hautplastik?, Sonst wäre anstelle der 5-907 besser die 5-894 - lokale Exzision von erkranktem Gewebe (inkl. Narbenkorrektur) in Verbindung mit dem Code für eine evtl. durchgeführte Hautplastik o.ä. anzugeben.
    c) Welchen Grund hatte die Drainage? Die eingelegte Drainage sollte nur angegeben werden, wenn sie einen therapeutischen Effekt haben sollte (Serom- oder Abszeßentlastung bzw. Drainage eines bestehenden Hämatoms). Eine postoperativ zum Blutabfluß eingelegte Drainage braucht nicht extra angegeben zu werden.

    DAHER: HD C50.4, ND L90.5 oder Z42.1
    Prozedur je nach Vorbefund 5-894 oder 5-907 oder eben genau zu beschreibende Lappenplastik 5-900 bis 906.

    PS: O.g. gibt die Meinung des Autors wieder. Ich bin jedoch immer interessiert andere Vorschläge zu bekommen.

    Viele Grüße, Michael Kaufmann

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dirk, hallo Michael

    das waren genau die Fragen, die ich mir auch gestellt habe.

    In den DKR fand ich auch folgenden Passus:
    Die folgenden Beispiele beschreiben Fälle der plastischen Chirurgie, bei denen der Grund für den Eingriff rein kosmetisch sein kann (dann ist ein "Z-Kode" die Hauptdiagnose) und solche Fälle, die aus medizinischen Gründen durchgeführt werden.

    Dies habe ich unter Berücksichtigung der anderen Hinweise zum Anlass genommen, meine zuerst ebenso getroffene Entscheidung (HD C 50.4) zu revidieren, da ich wegen

    Zitat


    Die Patientin kommt nun zu uns zur stationären Aufnahme um sich einen mechanisch störenden Hautüberstand in der Axilla entfernen zu lassen

    keinen medizinischen Grund für die Aufnahme und OP erkennen kann.
    Daher auch mein Nachsatz zur Interpretationsgrundlage. Für eure Sichtweise spricht auf jeden Fall die sinnvollere DRG.

    Liebe Grüße
    sendet Burkhard

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von mkaufmann:
    Die Nebendiagnose ergibt sich nach DKR 1205a bei "Problemen": L90.5, bei "kosmetischen" Gründen: Z42.-, hier dann wohl die Z42.1.

    Guten Morgen Herr Kaufmann,

    es wurde gesagt: "...einen mechanisch störenden Hautüberstand in der Axilla..."

    Das stellt somit ein medizinisches Problem dar und kein kosmetisches.
    Deswegen die L90.5 und nicht die Z42.1.
    Macht auch keinen Unterschied bei der DRG-Zuordnung.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Liebes Forum,

    wollte gerade selbst eine neue Frage stellen, als ich diesen Thread entdeckte. Da mein Kodierproblem in die gleiche Richtung geht, hänge ich meine Frage einfach mal hinter dran.

    Wir haben eine Patientin, die 8/01 wegen eines beidseitigen Mammacarcinoms bds. abladiert worden ist. Die adjuvante Therapie ist abgeschlossen, die Patientin bis jetzt gesund. Nun kommt sie, um beidseits einen Brustwiederaufbau durchführen zu lassen.

    Mein Kodiervorschlag wäre:

    HD: Z42.1
    ND: Z85.3 (Mamma-Ca in Eigenanamnese)
    Proc: 5-883.51 (subpectorales Inlay bds. nach Mastektomie)

    Ist das korrekt?
    :(

    Danke im voraus

    U. Runge

    • Offizieller Beitrag

    D002b Hauptdiagnose
    Geplanter Folgeeingriff
    Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist.

    0201b Auswahl und Reihenfolge der Kodes

    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.

    Guten Morgen Frau Runge,

    wegen dieser beiden Regeln würde ich eher das Malignom als HD nennen.
    Sie landen dann in der J06A Große Eingriffe bei bösartiger Neubildung der Mamma (das ist dann eben so, auch wenn Sie sagen, das CA sei nicht mehr existent), bei Ihrem Vorschlag in der J06B ...außer bei bösartiger Neubildung.

    Gruß

    D. D. Selter