Orthopädie: Kyphoplastik OPS ??

  • Liebes Forum,
    folgende Frage erreicht mich gerade:

    Hi,
    wie ist die Prozedur des Einbringens von Knochenzement zur Stabilisierung der Wirbelkörper (Kyphoplastik, ggf. mit Aufrichtung der Kyphose) zu verschlüsseln, in welche DRG kommen wir dann und was (welches Relativgewicht) bekommen wir dafür.
    Gruß
    Matthias

    Eingriff in einem Operationssaal, sollte also mit 5-... beginnen

    Viele Grüße
    Christoph Lassahn

    einen schönen Tag wünscht

    Christoph Lassahn
    Hannover
    Med.Controlling
    schönen Tag wünsche ich noch

    Lassahn@t-online.de
    emailhund.gif

  • Hallo Herr Lassahn, Hallo Frau Griem,

    Die Kyphoplastie ist zumindest zur Zeit von den Kosten her nicht mit der Vertebroplastie zu vergleichen. Bei der Vertebroplastie wird über eine oder zwei Kanülen Zement in den Wirbel eingebracht, die genauen Materialkosten sind mir nicht bekannt, da wir dieses Verfahren nicht durchführen.
    Bei der Kyphoplastie werden die gesinterten Wirbel unter Durchleuchtungskontrolle perkutan punktiert und zunächst mit zwei speziellen, sehr druckfesten Ballonkathetern aufgerichtet und dann der Zement eingebracht. Das Operationsspezifische Material ist sehr teuer, mit einer Eingruppierung in die I10B mit einem Relativgewicht von 1,660 wären geradeeben die Op-Spezifischen Materialkosten ohne die allgemeinen Sachkosten gedeckt.
    Diese hohen Kosten sind auch das Hauptproblem des Verfahrens, mich würde interessieren, wie andere Kliniken so etwas in ihrem Budget unterbringen.
    Wir haben bisher mit dem OPS-Kode 5-837.x kodiert, der link von Frau Griehm macht mich nachdenklich.

    Viele Grüße,

    P.Möckel

  • Hallo Forum,

    Nach Rückfrage bei DIMDI ist die Kyphoplastie mit 5-839.x Sonstige Operationen an der Wirbelsäule zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen,

    P. Möckel

  • Hallo

    soweit ich im überarbeiteten ICPM-Schlüssel (2004) gesehen habe wird es
    mit der nächsten Änderung einen spezifischen Code geben.

    Vertebroplastie
    5-839.9;Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper ohne vorherige Wirbelkörperaufrichtung
    5-839.90;Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper ohne vorherige Wirbelkörperaufrichtung: 1 Segment
    5-839.91;Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper ohne vorherige Wirbelkörperaufrichtung: 2 Segmente
    5-839.92;Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper ohne vorherige Wirbelkörperaufrichtung: 3 Segmente
    5-839.93;Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper ohne vorherige Wirbelkörperaufrichtung: Mehr als 3 Segmente

    Kyphoplastie
    5-839.a;Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit vorheriger Wirbelkörperaufrichtung
    5-839.a0;Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit vorheriger Wirbelkörperaufrichtung: 1 Segment
    5-839.a1;Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit vorheriger Wirbelkörperaufrichtung: 2 Segmente
    5-839.a2;Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit vorheriger Wirbelkörperaufrichtung: 3 Segmente
    5-839.a3;Andere Operationen an der Wirbelsäule: Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit vorheriger Wirbelkörperaufrichtung: Mehr als 3 Segmente

    Spannend wird die Frage beleiben in welcher DRG man dann landen wird.

    Gruß M. Schnabel

  • Hallo alle miteinander,

    nun ist der Code endlich da und wir können ihn ab dem 1.1.2004 benutzen.

    Zur vollständigen Codierung sollte aber der Zugangsweg 5-03ff und das verwendete Material aber nicht fehlen 5-785.ff (6-Stelle "x").

    Das nur zur Ergänzung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von winterth:
    Zur vollständigen Codierung sollte aber der Zugangsweg 5-03ff und das verwendete Material aber nicht fehlen 5-785.ff (6-Stelle \"x\").


    Hallo Herr Winter,

    der zusätzliche Kode für das Einbringen des Materials (5-785.ff) und des Zugangs (5-03ff) ist nicht anzugeben.

    Die Kyphoplastie wird ja regelhaft mit Zement durchgeführt, diese Information ist also im Kode für die Kyphoplastie enthalten (auch wenn unter 5-839.- der Zement nicht im Titel auftaucht).
    Die Kodes für die Operationen an der WS sind unter 5-83 zu finden, deswegen ist auch unter 5-785 keine Differenzierung an der 6. Stelle \"Wirbelsäule\" vorgesehen (nur \"Sonstige\").

    Der Zugang (transkutan) kann mit keinem Kode unter 5-03ff dargestellt werden. Die zusätzliche Kodierung des Zugangs bei WS-OPs ist eingeführt worden, weil hier die Zugänge im Sinne des Aufwandes so hoch sind, dass sie eigene Operationen darstellen. Der transkutane Zugang stellt keinen zusätzlichen Aufwand dar und ist nicht zu kodieren (auch nicht mit 5-83_.x).

    Ich habe mich beim DIMDI rückversichert, dort wird diese Meinung geteilt.
    Eine textliche Anpassung des Hinweises zur Kodierung der Zugänge wird in Erwägung gezogen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Lieber Herr Winter, lieber Herr Selter und nicht zuletzt lieber Herr Lassahn.

    Die DIMDI Beschreibung ist leider nicht sehr präzise. Hier findet sich das Einbringen von Material (welches? ) in einen Wirbelkörper mit vorheriger Wirbelkörperaufrichtung. Dieses gibt den Sachverhalt nicht genau, aber auch nicht falsch wieder.

    Auf eine Anfrage im Jahr 2002 beim DIMDI teilte man mir die Möglichkeit der geschlossenen Reposition ohne Osteosynthese und das Einbringen von Zement als mögliche Kodierung mit. Ein Zugang wurde dabei nicht angegeben.

    Ich denke, dass die Angabe des neuen Kodes für die Kyphoplastie ebenso wie der für die Vertebroplastie alleine stehen darf. Die Angabe des Zugangs bzw. der anderen Maßnahmen ändert jedoch hier nichts an der Gruppierung.

    Zu den Kosten kann ich nur ungefähre Angaben machen. Ein Set Ballonkatheter wird bei uns mit ca. 3.500 Euro beziffert. Problematisch ist auch die Verweildauer, weil ein Aufenthalt bis zum Erreichen der Mindestverweildauer nicht immer nötig ist. Damit sind dann noch Abschläge in Kauf zu nehmen. Es gibt Leute, die diese Verfahren wohl ambulant anbieten, wobei dann die Implantatkosten wohl direkt an die Kasse weitergegeben werden können.

    Etwas Verbesserung könnte der Antrag beim IneK auf Berechnung einer eigenen Pauschale für die Kyphoplastie bringen, dessen Bewilligung man erst noch abwarten muß.

    Viele Grüße aus Aachen, M. Kaufmann

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von mkaufmann:
    Die DIMDI Beschreibung ist leider nicht sehr präzise. ...Ich denke, dass die Angabe des neuen Kodes für die Kyphoplastie ebenso wie der für die Vertebroplastie alleine stehen darf.

    Hallo Herr Kaufmann,

    wie ich oben bereits erwähnt habe, ist dem DIMDI bewußt, dass hier teilweise Anpassungen nötig sind.
    Die Kodierung nach eigenen Interpretationen ist nicht mehr nötig. Hier ist (s.o.) durch das DIMDI bereits die folgende Kodierung unterstützt: Nur Kodierung der Kyphoplastie ohne Zugang und Material. Wir brauchen somit keine weitere Meinungsbildung zu betreiben, sondern einfach nur so kodieren.

    Was die Abbildung in einer eigenen DRG betrifft, bin ich auch gespannt.

  • Lieber Herr Kaufmann, lieber Herr Selter,

    ich glaube, Sie haben übersehen, daß mein hier zitierter Beitrag vom August 2003 war, wo die Sachlage noch so, wie ich sie damals darstellte, gegeben war.

    Auch mir ist bekannt, daß der Zugangsweg für percutane Verfahren wegfallen soll. Das gilt aber erst für 2005, da der Hinweis bei 5-83 für 2004 noch lautet: \"Der Zugang ist gesondert zu codieren\". Dies gilt für das ganze 5-83er Kapitel. Erst ab 2005 soll nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Zugangsweg für die percutanen Verfahren wegfallen. Ich vermute aber mal, daß Sie Niemand belangen wird, wenn Sie bei der bestehenden Tendenz den Zugangsweg bei percutanen Verfahren weg lassen zu wollen, dies jetzt schon tun werden. Die Angabe des Zementes wird davon nicht berührt, da die Angabe nur bei 5-820.ff und 5-828.ff definitiv ausgeschlossen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Winter,

    ich hatte das nicht übersehen. Sie bezogen sich aber auf die neuen Kodes ab 2004. Auch jetzt schon ist der perkutane Zugang nicht zu kodieren. Es gibt ja keinen Schlüssel für diesen Zugang und eine Kode \"sonstiger\" soll nicht benutzt werden, da der perkutane Zugang hier nicht inhaltlich subsumiert ist. Dies ist mir so vom DIMDI dargestellt worden. Zur Klärung, da hier Missverständnisse auftreten könnten (tun sie, wie wir ja gerade feststellen), sollen die Hinweise diesbezüglich geändert/präzisiert werden. Das bedeutet nicht, dass zur Zeit der Zugang noch kodiert werden soll (s.o.).