Orthopädie: Kyphoplastik OPS ??

  • Hallo Herr Selter,

    Ihre Frage auf meinen Hinweis habe ich erst jetzt bemerkt. Entschuldigen Sie daher die etwas sehr späte Antwort. Nein, war ich leider nicht.

    Ich wollte, aber ich konnte nicht. Bestimmt fallen mir noch mehr Ausreden ein... :d_zwinker:
    Einer meiner Kollegen hatte die Ehre und lobte nicht nur die Organisation bzw. den Ablauf und den Inhalt, sondern auch Sie als Redner. :i_respekt:

    Bekomme ich 2006 eine neue Chance? :d_gutefrage:

    Wenn mir Ihre Worte richtig weitergegeben wurden, kommen im Jahr 2006 für die Ballon-Kyphoplastie folgende G-DRGs regulär in Frage:

    I09A
    I09B
    I09C

    Richtig? Was wurde aus der I19Z und der I06Z? Triggere ich nicht letztere durch evtl. Fallzusammenführungen; ist diese Konstellation nicht theoretisch möglich?

    PS: Herr Selter, wenn Sie möchten, brauchen Sie auch erst ein viertel Jahr später zu antworten. :d_zwinker:

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Scholze,

    schönen Gruß an Ihren Kollegen und Dank für das Lob!
    Ich bin mir sicher, dass Sie in 2006 eine neue Chance erhalten.

    Ich habe für die Ballon-Kyphoplastie einen Kodierleitfaden verfasst, der über die Firma Kyphon zu beziehen ist. Sollte Ihr Kollege oder Sie die \"Medreview\" (Blackwell Verlag) beziehen, finden Sie in der Ausgabe 1/2006 ein Interview mit mir, in dem die Ballonkyphoplastie im DRG-System thematisiert wird.

    Was die DRG-Zuordnung betrifft, hier ein Auszug aus dem Kodierleitfaden:

    Für das Jahr 2006 wird die I09Z und I49Z in die Basis-DRG I09 zusammengeführt und es werden die Kategorien A - C unterschieden (s.u.).
    Theoretisch ist auch noch die I06Z und I19Z als DRG-Zuordnung bei der Kyphoplastie weiterhin möglich (siehe Definitionshandbuch 2006), diese werden aber nur über die Kombination von vorgegebener Hauptdiagnose, PCCL und einem Kode aus 5-839.a- (unabhängig von der Anzahl der versorgten Segmente) zugeordnet. Hier ist als Hauptdiagnose z.B. die „Kyphose“ gefordert, die bei sachgerechter Kodierung aber nicht genannt werden darf (es ist die Ursache der Kyphose zu nennen). Somit scheiden beide DRGs bei korrekter Kodierung als Zuordnung bei den genannten Indikationen aus.

    Die in 2005 abrechnungsrelevante Komponente der Anzahl der versorgten Segmente ist nicht mehr gegeben, sodass es für die DRG-Zuordnung keinen Unterschied macht, ob ein Segment, zwei, drei oder mehr als drei Segmente versorgt werden.

  • Guten Tag Forum,
    Guten Tag Lord of the Codes,

    ist es DKR-Konform bei Erbringung einer Ballon-Kyphoplastie, welche Standardmäßig wohl mit PMMA-Zement erbracht wird, für die Applikation von resorbierbarem Knochenzement den Kode 5-785.3x zu kodieren?

    Die Kodierung scheint keine Erlösrelevanz zu haben. Wer weiß was mal kommt!? Allerdings deutet mein Grouper einen Konflikt bzgl. eines Zusatzkennzeichens des OPS-Kodes an. Was auch immer das heißen mag… :sterne:

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Scholze,

    ich sehe hier keine Notwendigkeit den Zement extra anzugeben. Das Material ist inklusive des Kodes und unterscheidet ja nicht nach \"Qualitäten\". Dass hier ein DRG-Split (wegen des Materials) oder ZE resultieren könnte, halte ich für sehr, sehr unwahrscheinlich.

  • Hallo Herr Selter,

    zunächst einmal Danke für Ihre Rückmeldung Herr Selter.

    Da die Ballon-Kyphoplastie, wie bereits erwähnt, Standardmäßig mit PMMA-Zement durchgeführt wird, ist die Einbringung von Calcibone, meiner Meinung nach, schon eine Abweichnung vom \"normalen Vorgehen\". Zudem ist der resorbierbare Zement ca. 6 bis 7 mal so teuer wie \"einfacher\" PMMA-Zement.
    Ohne Ihre Argumentation bzgl. der Qualität des Materials in Frage stellen zu wollen, beim in Blick in Richtung Stents vs. Drug-Eluting-Stents müssten Sie Ihre Argumentationsweise jedoch noch einmal überdenken.
    Vielleicht gibt es noch andere Ansätze/ Anregungen, wie man hier verfahren kann...

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Scholze,

    ich sehe hier da doch Unterschiede (Stents/PMMA), somit bezieht sich die Argumentation eben nur auf den Zement. Ich persönlich würde es nicht kodieren, will Sie aber nicht davon abhalten.

  • Guten Tag Forum,
    Guten Tag Herr Selter,

    im Vorfeld der eigentlichen Veröffentlichung des neuen FP-Kataloges für 2007 kursieren hier und da schon Gerüchte. Eine habe ich bzgl. des DRG-Textes im Kontext der Kyphoplastie gehört. Dort tauchen wohl Formulierungen wie „mit anderer Kyphoplastie“ oder „ohne andere Kyphoplastie“ auf. Ich bin mir sicher, dass Sie dieses auch schon wissen (und evtl. bestätigen können). Meine Frage wäre diesbezüglich, was heißt mit/ ohne andere Kyphoplastie??? :sterne:

    ...bitte verweisen Sie nicht auf das Definitionshandbuch, das wäre zu einfach... :d_pfeid:

    Danke für eine Antwort.
    :i_respekt:
    Gruß,
    Scholze

    PS: Werden Sie für 2007 wieder einen Leitfaden zur (Ballon)-Kyphoplastie herausbringen?

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Scholz,

    ...oder \"mit komplexer Kyphoplastie\".....
    Ich kann Ihnen da auch noch nichts zu sagen, wie hier was unterschieden wird.

    Es wird wieder einen Leitfaden geben.

  • Hallo zusammen im Forum,

    ich habe eine Frage zu Anschluß- oder Folgefrakturen nach Kyphoplastien.

    Ich habe gehört, dass gerade die benachbarten Wirbelkörper (der mit Zement versorgten Wirbelkörpern) relativ stark frakturgefährdet sind.

    Es kann dann zu Anschlußfrakturen kommen, so dass eine richtige Serie entsteht und nach und nach mehrere WK zu versorgen sind.

    Natürlich interessiert mich die Frage wie Sie mit diesen Fällen umgehen. Enstehen dadurch auch Fallzusammenführungen wegen Komplikationen bzw. sind das überhaupt Komplikationen der Kyphoplastie?

    MfG

    Willm :)

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink: