Hallo liebe Mitglieder,
in unserem Haus existiert eine Kardiologie, in der der OPS-Schlüssel 8-837.d0 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz- und Korornargefäßen: Verschluss eines Septumdefekts: Vorhofseptum, erbracht wird. Die Kostenträger (eigentlich nur die Kasse mit den drei grünen Buchstaben) weigert sich die sich daraus ergebenden DRGs (meist F95B) zu zahlen, mit dem Hinweis, dass es sich um eine Leistung aus der Herzchirurgie handelt und unsere Kardiologen diese Leistung gar nicht hätten erbringen dürfen. Das sehen diese natürlich ganz anders.
Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen? DANKE SCHÖN!
Hülsi