Kardiologie oder Herzchirurgie

  • Hallo liebe Mitglieder,

    in unserem Haus existiert eine Kardiologie, in der der OPS-Schlüssel 8-837.d0 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz- und Korornargefäßen: Verschluss eines Septumdefekts: Vorhofseptum, erbracht wird. Die Kostenträger (eigentlich nur die Kasse mit den drei grünen Buchstaben) weigert sich die sich daraus ergebenden DRGs (meist F95B) zu zahlen, mit dem Hinweis, dass es sich um eine Leistung aus der Herzchirurgie handelt und unsere Kardiologen diese Leistung gar nicht hätten erbringen dürfen. Das sehen diese natürlich ganz anders.
    Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen? DANKE SCHÖN!

    Hülsi

    Mit freundlichen Grüßen

    Hülsi

  • Hallo,


    Zitat


    Original von Hülsi:

    Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen? DANKE SCHÖN!

    Hülsi


    Ja,
    ein Anwalt.
    Sorry für die plumpe Antwort, aber was anderes fällt mir dazu nicht ein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    dazu fällt mir nun gar nichts mehr ein.
    Der Code beschreibt nunmal ein interventionelles Verfahren, das per se ins Herzkatheterlabor gehört und dafür auch entwickelt wurde. Wenn die Herzchirurgen das auch machen wollen, gut, aber schon der OPS sagt doch in der Überschrift zu Kapitel 8:

    Zitat

    8-01...8-99 NICHTOPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN


    oder habe ich da was verpasst?

    Gruß aus Bonn

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Zur Ergänzung

    Wenn Sie eine ausgewiesene Fachabteilung Kardiologie haben gilt die Weiterbildungsordnung

    Siehe:

    Weiterbildungsinhalt:

    Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

    • der Erkennung sowie konservativen und interventionellen Behandlung von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Herzens, des Kreislaufs, der herznahen Gefäße, des Perikards

    http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0…7.2134&all=true


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Hülsi,

    haben Sie eine von der Aufsichtsbehörde genehmigte Vereinbarung ohne Ausschluß der DRG? Oder gibt es im Krankenhausplan bei Ihnen evtl. diesbezüglich Absprachen? VG c_c

  • Moin, moin,

    als Erstes: Ihre Budgetvereinbarung kann Ihnen helfen. Wenn da in der E1plus die F95B aufgeführt und also per Unterschrift auch verhandelt ist, haben Sie gewonnen. Nur, wenn das nicht der Fall ist, wird es schwierig.

    Gruß,

    Gruß,
    H. Krömer

  • Hallo Frau Krömer,

    wenn die strittige DRG in der E1 aufgeführt ist, wird die Sache leicht. Falls nicht, ist dies jedoch noch lange kein Grund, die Vergütung der erbrachten Leistung (DRG) zu verweigern. Nicht jede abgerechnete DRG muss (kann) im Voraus in der E1 berücksichtigt (vorhergesehen) werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld