Hauptdiagnose bei Verlegung

  • Hallo zusammen,

    habe ein Problem mit der Festlegung der HD und MDK:
    Patient wurde bei bestehendem Stuhlverhalt und dysurischen Beschwerden (unter Opiattherapie) Myelonkompression bei bekanntem Plasmozytom mit Wirbelkörperbefall in der Inneren aufgenommmen, es erfolgten forcierte Abführmaßnahmen, danach Verlegung in die plast. Chirurgie zur operativen Versorgung des bekannten sacralen Dekubitus, danach Rückverlegung in die Innere wegen erniedrigter Kalium- und Kalziumwerte.
    MDK verlangt hier nun als HD die Obstipation, aber ist nicht eindeutig das Plasmozytom die HD? Stuhlverhalt wegen Opiattherapie, wegen Plasmozytom
    Danke :augenroll:

  • Guten Morgen bruehl,
    anhand der genannten Abläufe würde auch ich die Obstipation als HD wählen , mit dem Zusatz Y57.9.
    Die anderen genannten Diagnosen sind ND ,kommt der Fall durch die operative Versorgung des Dukubitus nicht in eine Teurere Fehler DRG?

    Mit freundlichem Gruß

    Skorpion

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Ein symptomatisches Plasmozytom ist behandlungsbedürftig

    z.B.:
    Chemotherapie
    Dexamethason
    Lenalidomid
    Bortezomib


    Begleitende Therapiemassnahmen sind erforderlich bei:
    Anämie, Osteolysen, Depression etc.


    zusätzlich:
    Schmerztherapie, Flüssigkeitszufuhr, Infektbehandlung etc


    Die genaue Kenntnis des Falles (Dokumentation) ist erforderlich, eine Behandlung nur (!) der Obstipation erscheint unwahrscheinlich.
    Auch eine längere Verweildauer vor der Verlegung spricht eher gegen eine Obstipation als Hauptdiagnose


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo,
    Patient mit bekanntem Plasmozytom mit Wirbelkörperbefall wurde in der Inneren Abteilung die Obstipation behandelt (war zuvor zu Hause), Aufnahme hier wegen Stuhlverhalt, danach wurde der Patient in die plastische Chirurgie verlegt und der bestehende Dekubitus operativ behandelt. Danach erfolgte eine Rückverlegung in die Innere, da dieKalium- und Calciumwerte stark erniedrigt waren.

    Ich habe leider immer noch große Schwierigkeiten die endgültige Hauptdiagnose bei Fachrichtungswechsel mit unterschiedlichen Erkrankungen festzulegen. Entscheidet hier nicht auch der Ressourcenverbrauch? MDK legt sich immer auf die Einweisungsdiagnose fest, aber wenn im Rahmen des stationären Aufenthaltes eine weitere Diagnose festgestellt wird, die bei weitem aufwändiger ist als die Einweisungsdiagnose, welche wird dann zur HD?

    Danke

  • Hallo,

    die Hauptdiagnose ist diejenige, die zur Aufnahme geführt hat. Auch wenn später eine andere Diagnose festgestellt wurde, die mehr Ressourcen verbraucht hat, ist als HD immer noch die zu kodieren, die den Aufenthalt verursacht hat. Es sei denn, beide Diagnosen bestanden von Anfang an, dann hat man den Fall: zwei Diagnosen, die die Kriterien der Hauptdiagnose erfüllen, und wählt die mit den meisten Ressourcen. Evtl der Dekubitus? ich gehe davon aus, dass er von Anfang an da war und mitbehaldelt wurde, oder? dann würde ich den als HD wählen.

    Was sagen Sie dazu? Passt evtl das besser? schauen Sie genau die Akten an, Anamnese und dann entscheiden Sie.

    Viel Glück

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo lorelei
    klasse, danke für die Antwort :) Sie haben mich gerettet. Hatte bei der Entscheidung dieses Problems echt totale Schwierigkeiten.

    Beim Fall mit Dekubitus ist es wirklich so, dass der Dekubitus vorbestehend war, der Stuhlverhalt noch dazu kam und zuerst behandelt wurde. Danach war erst der Dekubitus an der Reihe. Und hat ja dann auch die meisten Ressourden verbraucht. Also doch HD und nicht die Obstipation..............

  • Schönen guten Tag,

    ich sehe das anders:

    so wie ich die Beschreibung des Falles verstehe, hatte der Patient den Dekubitus bereits bei Aufnahme, jedoch kam er nicht deshalb ins Krankenhaus, sondern wegen des Stuhlverhaltes. Nur weil gleichzeitig ein Dekubitus vorlag, können Sie ihn nicht als \"veranlassung der stationären Behandlung\" deuten, zumal sie ihn ja auch nicht von Anfang an Therapiert haben. Wenn Sie sich dazu entschließen, den Dekubitus mitzubehandeln weil er nun eben auch behandlungsbedürftig war, dann ist das sicherlich im Sinne des Patienten, macht den Dekubitus jedoch noch lange nicht zur Hauptdiagnose.

    Die erste Frage ist also nicht, welche Diagnosen bei Aufnahme vorlagen, sondern welche nun der aktuelle Anlass war, die stationäre Behandlung einzuleiten. Erst wenn es für diese Frage mehrere Antworten gibt, dann kann evtl. mit dem Ressourcenverbrauch argumentiert werden.

    Letztlich kommt es auf die Feinheiten der Dokumentation an, sie beschreiben den Fall jedoch eindeutig mit \"Aufnahme hier wegen Stuhlverhalt...\" und bei dieser Formulierung steht der Dekubitus als HD nicht zur Debatte!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,