Hallo miteinander,
wir kodierten eine alkoholbedingte Anämie mit E53.8. Es wurden mehrfach Blutbilder gemacht. Unser Doc führte im WS aus, dass sich \"unter der allgemeinen Therapie Antibiose und Alkoholentzug das Blutbild verbesserte\", weitere Interventionen waren nicht notwendig. Der MDK streicht diese Diagnose mit der Begründung, es handele sich lediglich um die Kontrolle abnormer Befunde, ein Ressourcenverbrauch gemäß DKR läge nicht vor.
Was meinen Sie dazu?
Herzliche Grüße und schönes Wochenende
medcont
Anämie als abnormer Befund
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medcont -
13. Mai 2011 um 12:52 -
Erledigt
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Moin medcont,
Wie in den Kodierrichtlinien beschrieben, entspricht die alleinige Kontrolle der Blutwerte nicht der Definition eines Ressourcenverbrauchs.
Auch die (alleinige) Alkoholkarenz des Betroffenen während des stationären Aufenthaltes kann kaum als aktiver therapeutischer Aspekt betrachtet werden, ist dies doch wohl grundsätzlich Vorausssetzung und Bestandteil einer stationären Entgiftung.
Die Antibiose hat der Patient sicher auf Grund eines entzündlichen Geschehens erhalten, nicht wegen der Anämie.
Hilfreich wäre sicher gewesen, wenn der Arzt in seiner Dokumentation festgehalten hätte, jawohl, der Patient hat eine Anämie (so spezifisch wie möglich). Wenn der behandelnde Arzt sagt, der Patient hat eine Anämie, dann ist das so, da kann auch der MDK kaum etwas dagegen halten.
Nötig wäre es gewesen, labortechnisch z.B. die B12 Vitamine oder den Folsäurespiegel mit zu bestimmen, da Sie ja eine Kodierung aus dem Bereich E50 bis E64 gewählt haben und die Anämie spezifisch zu behandeln, z. B. bei einer Folsäuremangelanämie die Gabe eines Folsäurepräparates oder bei einer B12-Mangelanämie die Gabe einer B12-Pille (= Ressourcenverbrauch) - und so weiter.Möglicherweise wäre auch eine Kodierung aus dem Bereich D50.0 bis D53.9 angemessen gewesen, dies läßt sich aus der Ferne nicht näher beurteilen.
Ich wünsche einen erfolgreichen Tag
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Guten Tag,
ZitatWenn der behandelnde Arzt sagt, der Patient hat eine Anämie, dann ist das so, da kann auch der MDK kaum etwas dagegen halten.
Bei allem gebotenen Respekt, aber allein die Aussage eines Arztes, ein Patient habe diesunddas und dafür wollen wir gefälligst Geld haben, würde das Gesundheitsssystem noch mehr in den Keller reißen.
Der Arzt darf gern all die lustigen Diagnosen stellen. Das ist für den weiterbehandelnden Arzt auch sicher \"nice to know\".
Aber allein die Aussage, ein Patient habe Diagnose X berechtigt noch lange keine entsprechende Kodierung zur Abrechnung.Viele Grüße,
B. Gohr
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Sehr geehrter B.Gohr
Darf ich Sie bitten den vollständigen Text zur Kenntnis zu nehmen !
Unter anderem heisst es:
Hilfreich wäre sicher gewesen, wenn der Arzt in seiner Dokumentation festgehalten hätte, jawohl, der Patient hat eine Anämie (so spezifisch wie möglich). Wenn der behandelnde Arzt sagt, der Patient hat eine Anämie, dann ist das so, da kann auch der MDK kaum etwas dagegen halten.
Nicht fett geschriebener Satz steht wohl in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fett dargestelltem.
Noch\'n Gruß
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Hallo,
ich weis nicht, was generell an einer Diagnose lustig sein soll, aber ok es gibt die DKR zur Kodierung von Verdachtsdiagnosen, wenn eine Verdachtsdiagnose gestellt wird und ein entsprechender Aufwand vorliegt dann kann eine Diagnose kodiert werden, egal ob diese lustig ist oder nicht.
Aber sicherlich muss das Gesamtbild passen (Arztbrief, Therapie, Befunde).
Wenn der behandelnde Arzt eine Diagnose nicht stellen kann, dann ist dies aber auch sicherlich nicht die Aufgabe der Kodierfachkraft.Angenehmen Tag.
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Guten Tag,
sicher habe ich den gesamten Text zur Kenntnis genommen und tatächlich auch abgewogen, ob ich drauf überhaupt eingehen sollte.
Worum es mir im Grunde nur ging:
Der Arzt kann noch so oft in seiner Dokumentation schreiben, dass ein Patient eine wie auch immer geartete Diagnose hat. Wenn es dazu keinen Aufwand gab (und eine Laborkontrolle ist nun wirklich kein Aufwand), dann ist sie nicht abrechnungsrelevant.Beste Grüße,
B. Gohr
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Hallo miteinander,
ich versteh es immer noch nicht ganz. Unser Doc sagte, es ist eine Anämie und kein abnormer Befund. Es erfolgten weitere Blutbilder, um ggf. eine Therapie einzuleiten. Diese Untersuchungen stellen keinen Standard bei der Grundkrankheit COPD dar. Und nun?
Liebe Grüße
medcont -
Schönen guten Tag
Und nun?
...haben sie eine Forderung, die von der Krankenkasse nicht bezahlt (bzw. wenn sie bereits bezahlt ist, verrechnet) wird. Das ergibt einen offenen Posten in der Buchhaltung.
Entweder warten sie vier Jahre, bis dieser Posten verjährt ist und als uneinbringliche Forderung ausgebucht wird, oder Sie klagen. Wenn sie klagen müssen sie abwägen, ob Dokumentation und Argumantation ausreichend Chancen bieten, um die Klage durchzuziehen.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß dabei (und würde es bei den vorliegenden Informationen sein lassen)!
Ich wünsche noch einen schönen Tag,