Shuntrevision mit Patchplastik

  • Hallo zusammen,

    mal wieder hätte ich einen spannenden Fall:

    eine Patientin mit Cephalicashunt und aktueller Stenose/Thrombose kommt zur Shuntrevision.

    \"Hier zunächst Incision im Bereich der rechten Ellenbeuge. Darstellen der Anastomose des Cephalicashunts. Anzügeln der Arteria cubitalis cranial und caudal der Anastomose. Nun Präparation entlang der Vene bis zu einem von caudal zuführenden Venenast. Ab hier scheint die Shuntvene wieder normalkalibrig. Nun ein 2. Schnitt am mittleren Oberarm im Bereich des zuvor sonographisch dargestellten wandständigen Thrombus im Bereich der vorbestehenden Patchplastik. Nach weiter zentral erscheint die Vene wieder normalkalibrig. Auch hier Auslösen derselben. Anzügeln. Nun Ausklemmen der Anastomose und des abführenden Venenanteils cranial, so dass zunächst im Bereich des alten Patches eingegangen werden kann. Hier zeigt sich ein wandständiger Thrombus, allerdings auch mit deutlicher Einengung der Shuntvene, so dass hier nach Thrombektomie eine Shuntvenenpatchplastik mit Vascuguard erfolgt. Der Abstrom nach zentral ist gut, der Rückstrom mäßig. Nun Incision im Bereich der anastomosennahen Stenose. Hier zeigt sich eine hyperplastische Venenwand. Erweiterung mit der Pott\'schen Schere. Einbringen eines Vascuguardpatches zur Erweiterung des Lumens. Kurz vor Vollenden Flushen. Weiterhin unverändert mäßiger Rückstrom. Guter Zustrom nach zentral über die arterielle Anastomose. Nach Vollenden der Naht ist der pulsatile Charakter des Shunts im anastomosennahen Abschnitt dazu nicht mehr nachzuvollziehen. Hier ist in einem weiteren Schritt evtl. noch eine Shuntphlebographie nach zentral zu Beurteilung der Stenose indiziert. Kontrolle auf Bluttrockenheit. Schichtweiser Wundverschluss. Hautnaht. Verband.\"

    Durchgeführt wird also zusammenfassend eine anastomosennahe Patchplastik und Revision des Patches am Oberarm mit Thrombektomie und weiter Patchplastik.
    Abgebildet haben wir dies mit:

    5-395.a1 Patchplastik Venen Oberarm
    5-395.a1 Patchplastik Venen Oberarm
    5-394.5 Revision eines arteriovenösen Shuntes

    Der MDK kommt mit (wie soll es auch anders sein?) der Begründung der monokausalen Kodierung zu dem Ergebnis, dass die Patchplastik nicht zusätzlich zu kodieren sei, da sie als integraler Bestandteil der Revision anzusehen ist.
    Die Nachfrage unsererseits bei DIMDI ergab, dass eine Revision eines vaskulären Implantates/Shuntes grundsätzlich nur die Überprüfung umfaßt. Wird an gleicher Stelle eine Patchplastik angelegt, sei diese neben der Revision zu verschlüsseln.

    Da die Diskussionen diesbezgl. mit dem MDK ausgeschöpft sind, bliebe nur noch der Weg der Klage.
    Hat da schon jemand Erfahrung mit? Macht eine Klage hier Sinn?

    MfG, doerdi

  • Guten Morgen Doerdi!

    War der MDK-Gutachter denn ein Gefäßchirurg? Wohl nicht, da er/sie weder von Gefäßchirurgie im allgemeinen noch von Shuntchirurgie im speziellen Ahnung hat.
    Ich glaube eine Klage hat Sinn, da wohl jeder Gefäßchirurg Ihrer Kodierung zustimmen wird.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Der Fall wurde von zwei verschiedenen Chirurgen, leider keine Gefäßchirurgen, beurteilt. Unsere Gefäßchirurgen sind eben der Auffassung, dass nicht jede Revision zwangsläufig einen neuen Patch benötigt und somit kann es sicherlich kein Bestandteil der Revision sein.

  • Hallo doerdi,

    laut DKR P013d ist erstmal zu prüfen, ob es einen spezifischen Kode für die Reoperation gibt. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist der Kode für die durchgeführte OP + einem Zusatzkode zu kodieren. Ich persönlich halte ja den Kode 5-394.5 Revision eines arteriovenösen Shuntes für sehr unspezifisch, da er nur aussagt, dass eine Shuntrevision/Shuntreoperation erfolgte. Was dabei genau gemacht wurde ist in dem Kode nicht enthalten (Operative Blutstillung nach Tonsillektomie oder Operative Behandlung einer Blutung nach Gefäßoperation sind da schon eher spezifisch). Bei Ihrem Patienten wurde demnach eine Thrombektomie und eine Patchplastik gemacht. Beides wäre also m.E. spezifisch mit den jeweilige Kodes zu verschlüsseln. Zusätzlich wäre dann noch ein Zusatzkode für die Reoperation anzugeben. Da es keinen als Zusatzkode ausgewiesenen Kode im Bereich der Gefäßchirurgie gibt, müsste dann eigentlich der Kode 5-983 Reoperation und nicht Revision eines arteriovenösen Shuntes folgen.

    Der Streit müsste also eher zwischen 5-983 und 5-394.5 erfolgen. Aber auch da gibt es, allein bei unseren Gefäßchirurgen, schon geteilte Ansichten, da die Angabe von 5-394.5 mitunter in eine höher DRG führt. Könnten Sie mir die Meinung des DIMDI mal zukommen lassen (gern auch als PN) oder gibt es da auch bei Ihnen nichts schriftliches?


    MfG findus

    MfG findus