• Hallo zusammen,

    ich habe zwei basale Fragen (SuFu war leider nicht zielführend):

    1. Wenn im ICD-Katalog neben einer Stern-Ziffer eine Kreuz-Ziffer in Klammern steht (z.B. bei F02.3* (G20.- +) - bedeutet das, dass diese Kreuz-Ziffer IMMER zu kodieren ist, wenn die Stern-Ziffer genutzt wird?

    (Beispiel: unsere Ärzte kodieren gerne F02.3 \"Demenz bei prim. Parkinson-Syndr.\" als Sekundärdiagnose bei F05.1 \"Delir bei Demenz\".
    Ist dann für die F02.3* die zusätzliche G20.x notwendig? )

    2. Dürfen nicht-Stern- bzw. nicht-Ausrufezeichen-Ziffern wahlweise auch als Sekundärcode genutzt werden?

    (Bei uns taucht öfter mal als HD die notorische F05.1 auf und als Sekundärdiagnose die nicht optionale F01.9 \"Vask. Demenz, n.n.bez.\")

    Vielen Dank!

    beste Grüße - NV

  • Hallo,

    Zitat

    1. Wenn im ICD-Katalog neben einer Stern-Ziffer eine Kreuz-Ziffer in Klammern steht (z.B. bei F02.3* (G20.- +) - bedeutet das, dass diese Kreuz-Ziffer IMMER zu kodieren ist, wenn die Stern-Ziffer genutzt wird?


    Ja. Das ist ausführlich in DKR D012 dokumentiert und gehört m.E. zum Grundwissen eines professionellen Kodierers.

    Zitat

    2. Dürfen nicht-Stern- bzw. nicht-Ausrufezeichen-Ziffern wahlweise auch als Sekundärcode genutzt werden?


    Nein. ICD-Kodes ohne Kennzeichen sind per definitionem Primär-Diagnoseschlüssel (siehe ebenfalls DKR D012). Eine Verwendung als Sekundärschlüssel ist daher nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    danke für den Hinweis auf DKR D012!

    Leider (sorry!) hatte ich vergessen zu erwähnen, dass ich in der Psychiatrie arbeite. Die DKR-Psych weichen erheblich ab. Die DKR PD012a umfasst nur 2 Seiten mit einem Beispiel während die DKR D012i ganze 10 Seiten und 10 Beispiel umfasst.


    1. Nach Beispiel 5 in DKR D012i sind beim Stern-Schlüssel angegebene Kreuz-Schlüsselnummern \"..ein Hinweis auf mögliche Schlüsselnummern zur Kodierung der Ätiologie...\" und damit nach meinem Verständnis gerade NICHT obligat und immer zu verwenden.


    2. Unter der Überschrift \"Reihenfolge von Diagnoseschlüsseln bei Mehrfachkoderiung\" findet sich in DKR D012i der Hinweis:
    \"ICD-Kodes ohne Kennzeichen oder mit einem Kreuz [...] werden im Folgenden als Primär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da diese alleine verwendet werden dürfen.\"

    Ich schliesse mich Ihrer Auslegung an, dass damit (etwas verklausuliert) eine Verwendung als Sekundärcode ausgeschlossen ist.


    Bleibt die Frage, ob die Lücken in den DKR-Psych zwanglos aus den DKR geschlossen werden können...


    Beste Grüße - NV

  • Hallo NV,

    Zitat

    Nach Beispiel 5 in DKR D012i sind beim Stern-Schlüssel angegebene Kreuz-Schlüsselnummern \"..ein Hinweis auf mögliche Schlüsselnummern zur Kodierung der Ätiologie...\" und damit nach meinem Verständnis gerade NICHT obligat und immer zu verwenden.


    Bei der Kreuz-Stern-Kodierung handelt es sich um die kombinierte Angabe von Ätiologie/Manifestation. In ihrem Ausgangsbeispiel ist die Manifestation eine \"Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom\". Als Ätiologie kommt daher ausschließlich ein Parkinson-Syndrom in Betracht, und keine andere Erkrankung, schon gar nicht ein Delir, welches ja nun nicht die Ursache der Demenz darstellt, sondern deren Folge ist.
    Die von Ihnen zitierte Formulierung mag auf den ersten Blick auch eine Zuordnung von G63.3* zu anderen Primärkodes als den angegebenen Bereichen erlauben, einen praktischen Sinn hat das (zumindest in diesem Beispiel) aber nicht, da es sich ja um die Angabe einer Polyneuropathie bei sonstigen endokrinen und Stoffwechselkrankheiten handelt, und deren Kodes finden sich eben ausschließlich im Kapitel IV der ICD-10.

    Das Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 formuliert dazu:
    \"Stern-Kodes treten als 3-stellige Kategorien auf. Fehlt die Angabe einer bestimmten Krankheit als Grundleiden, so sind für den gleichen Krankheitszustand andere Kategorien als die Stern-Kodes zu benutzen. Zum Beispiel enthalten die Kategorien G20 und G21 Arten des Parkinson-Syndroms, die nicht Manifestationen anderenorts klassifizierter Grundkrankheiten sind. Demgegenüber ist die Kategorie G22* für „Parkinson-Syndrom bei anderenorts klassifizierten Krankheiten“ vorgesehen. Die dazugehörigen Kreuzkodes sind bei den Stern-Kodes angegeben; z.B. in G22* gilt für Parkinson-Syndrom bei Syphilis der Kreuzkode A52.1+.\"

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach