Hallo Forum,
seit Jahren ist - aus meiner Sicht - die Definition der modularen Prothesen klar. Wir hatten mit dem MDK auch keine Probleme. Jetzt (nach fast 9 Jahren Klarheit mit dem Focus auf die knöcherne Defektsituation) plötzlich aber erklärt der MDK, dass die 3 metallischen Teile ab jetzt nur noch ohne Verbindungsschrauben berechnet werden dürfen.
Im Klartext bedeutet dies: z.B. Tibiaschaft mit Schraube an Tibiaplateau befestigt ist KEINE modulare Prothese, da ja nur 2 Metallteile vorliegen.
Es geht mir nicht um die knöcherne Defektsituation oder um Schrauben zur Fixierung im Knochen (Z.B. Verankerung der Pfanne bei Hüft-TEP).
Gibt es eine schriftliche Äußerung des DIMDI aktuell zu dieser Thematik? Kennt jemand diese Kriterien, oder hat bei einer solchen Auslegung schon jemand geklagt??
Bisher hatten wir - wie getippt - keine Differenzen mit dem MDK.
Sonnigen Gruß