Guten Morgen an alle Mitschreiber,
der MDK in Bayern hat seit kurzem ein nach seiner Meinung gültiges Gutachten geschrieben, wonach bei z.B. bei einer Brehm-Prothese bei der Benutzung von Stem und Hals-Kopf-Teil die Prothese nicht als modular angesehen wird, da die Schraube ja die "Variationsmöglichkeiten im Sinn der Modularität nicht erhöht". Nun laufen hier in Bayern die Fälle auf, bei denen die Kassen sich natürlich der Meinung des MDK anschliessen. Alleine bei uns sind das im Moment 7 Fälle aus den letzten 2 Begehungen, die nun in Richtung Klage laufen. Daher nochmal die Fragen an alle:
Hat jemand aus der Situation schon eine Klage angestrengt und ein Ergebnis erreicht?
Kann mir jemand die Stellungnahme der DGOU an das DIMDI zusenden oder posten?
Eine regnerischen Tag aus dem Norden Bayerns