Hallo Forum,
die KK fordert uns auf 3 Fälle zusammenzulegen. Obwohl ich nun ausgiebig in anderen Forumsbeiträgen gelesen habe, bin ich noch unsicher.
1. Fall G71Z (OP geplant, aber nicht durchgeführt)
2. Fall F49F (kardiologische Abklärung)
3. Fall G24Z (OP)
Die KK fordert eine Fallzusammenführung nach §2 Abs. 2 FPV von Fall 1 und 3. Ich würde die Fälle ja auch zusammenführen, wenn nicht Fall 2 dazwischen wäre. Jetzt fehlen mir allerdings ein wenig die Argumente.
Evtl. kann jemand helfen. Vielen Dank.
MfG
Johjo