Beatmung und Analgosedierung

  • Hallo, ich bin neu hier und habe eine allgemeine Frage zu Beatmung und Analgosedierung.
    Wenn ich einen Patienten über Tage beatme und tief analgosediere (z.B. Neurochirurgie)verschlüssele ich die Beatmung, aber auch die Analgosedierung als "intravenöse Anästhesie"? Oder ist sie selbstverständlich?
    Im Prinzip ähnlich ist meine Frage zu perkutanen Tracheotomien, die auf der Intensiv durchgeführt werden. Muss hierbei die "intravenöse Anästhesie" und die Bronchoskopie, die sich ja fast immer anschließt, codiert werden oder nicht?

    Vielen Dank für die Hilfe


    Oliver:x

  • Hallo lieber Dr. Fröhlich,

    ich kann Ihnen - glaube ich - eine fröhiche Kunde tun: Sie müssen die Anästhesieverfahren in diesem Zusammenhang nicht verschlüsseln. Sie sind zur Erreichung der anderen Prozedur notwendig und sollten nur codiert werden, wenn die andere Prozedur im allgemeinen ohne diese Anästhesie durchgeführt wird. Da jedoch regelhaft Patienten sediert werden, die beatmet werden müssen, ist ein extra-codieren nicht vorgesehen.

    Bei der Bronchoskopie sprechen Sie einen wunden Punkt des OPS 301 und des G-DRG 1.0 an. Es wird dort nicht nach verschiedenen Bronchoskopie-Arten unterschieden, die jedoch aufgrund gänzlich verschiedener Motivationen durchgeführt werden und somit Patienten mit gänzlich verschiedenen Finanzaufwand charakterisieren. Ein Teil der Bronchoskopien müßte dem Bereich der OP-Raum-Prozeduren zugeordnet werden, ein Teil dem Bereich Diagnostik (auf Station), ein Teil dem Bereich Therapie (auf Station) und der letzte Teil wäre nicht extra zu codieren, da die Bronchoskopie Teil der Prozedur Punktionstracheotomie ist.

    So kann man die Bronchoskopie als Anteil der Punktionstracheotomie ansehen, ohne sie extra verschlüsseln zu müssen.

    Viele Grüße :x

    Björn Mehlhorn