Behandlungsverträge auch bei vorstationären Patienten ausfüllen

  • Guten Tag,

    ich würde gerne einmal um die Einschätzung bitten, ob ein Krankenhaus bei vorstationären Patienten auch einen Behandlungsvertrag ausfüllen und unterschreiben lassen sollte, auch wenn der Patient mit einem Einweisungsschein ins Krankenhaus kommt und wir, mit eben diesem Schein, die rechtliche Grundlage haben, abrechnen zu können.

    Freue mich auf zahlreiche Antworten.

    Danke im Voraus.

    Viele Grüße

  • Guten Abend,
    habe Ihren Eintrag heute erst gelesen, daher so späte Antwort.

    Der Behandlungsvertrag ist nicht an die Schriftform gebunden und kommt schon durch konkludentes Handeln zustande. Daher ist diesbezüglich zunächst mal keine Notwendigkeit gegeben, einen Vertrag ausfüllen zu lassen.

    Aber: bei uns ist es so, dass sich auf dem Behandlungsvertrag noch andere Themen befinden (Einverständnis Datenverarbeitung, Übernahme der Kosten, wenn niemand sonst zahlt, Datenweitergabe an externe Unternehmen etc.) Diese Einverständniserklärungen benötigen Sie auch bei vorstationären Gründen.

    Daher empfehle ich auf jeden Fall, aus Beweisgründen immer einen Behandlungsvertrag unterschreiben zu lassen, vor allen Dingen, wenn Sie eine Kostenübernahmeverpflichtung im Vertrag haben.
    Viele Grüße
    Susanne Seiler