Guten Tag,
ich würde gerne einmal um die Einschätzung bitten, ob ein Krankenhaus bei vorstationären Patienten auch einen Behandlungsvertrag ausfüllen und unterschreiben lassen sollte, auch wenn der Patient mit einem Einweisungsschein ins Krankenhaus kommt und wir, mit eben diesem Schein, die rechtliche Grundlage haben, abrechnen zu können.
Freue mich auf zahlreiche Antworten.
Danke im Voraus.
Viele Grüße