Schrittmacherkomplikationen

  • Hallo, ich möchte mich noch einmal rückversicher , ob bei einer SM- Komplikation z. B. T82.1 noch zusätzlic der Code Z95.0 gehört.
    Meine Kolleginnen, die den Kurs für Case-Mix jetzt beendet haben, sind der Überzeugung, daß beide Codes kodiert werden müssen.

    Vielen Dank für eine Antwort.

    Herzliche Grüße
    12345

    c.u.

  • Hi,

    ich denke nicht.
    Siehe DIMDI:

    Kapitel XXI
    Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
    (Z00-Z99)
    Hinw.:Dieses Kapitel sollte nicht für internationale Vergleiche oder für die unikausale Mortalitätsverschlüsselung benutzt werden.

    Kodierhinweis
    Die Kategorien Z00-Z99 sind für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als \"Diagnosen\" oder \"Probleme\" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind. Dies kann hauptsächlich auf zweierlei Art vorkommen (...)

    Das Problem mit dem SM ist ja mit T821 dtl. angegeben.

    LG

  • Hallo zusammen,

    vielleicht eine kleine Einschränkung zu Carsi:
    Im Rahmen eines SM-Aggregatwechsels darf sehr wohl die Z45.0 isoliert als HD kodiert werden!

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Moin Carsi,

    das würde ich nicht so interpretieren, denn:

    DKR steht über den DIMDI-Regeln und in DKR 0911d \"Schrittmacher/Defibrillatoren\" steht:

    Einem Patienten mit Schrittmacher/Defibrillator ist der Kode
    Z95.0 Vorhandensein eines implantierten Herzschrittmachers oder eines implantierten Kardiodefibrillators zuzuweisen.

    Da steht nicht, dass dies nicht bei Komplikationen eines SM nicht zu kodieren sei, sondern dazu findet man nur:

    Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators sind mit einem der folgenden Kodes zu verschlüsseln:
    T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät (Dieser Kode beinhaltet die Funktionsstörung des Schrittmachers und der Sonden, eines Sondenstückes oder das Ablösen der Sonde.)
    T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen
    T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen

    D.h. ich würde daher beide Kodes kodieren (ist ja nicht so, dass Z95.0 erlösrelevant wäre), denn der Kode bietet im Rahmen der von der DIMDI und DKR geforderten spezifischen Kodierung die Erläuterung, welches kardiale Implantat denn eine Komplikation aufweist.

    Viele Grüße

    Jannis