Guten Morgen liebes Forum,
heute liegt mir ein MDK-Gutachten vor, in dem ein stationärer Aufenthalt abgelehnt wird obwohl wir im Widerspruchschreiben schon belegt haben, dass der Patient alleinlebend ist und die häusliche Versorgung nach der arthroskopischen Hinterhornresektion am Kniegelenk(Kategorie 2) nicht gegeben war. Man argumentiert, dass der 43 jährige Patient nach der Operation am Abend unauffällig war und er zum HA mit dem Taxi hätte fahren können. Es hätte kein tatsächlicher Pflegebedarf vorgelegen.
Wer kann mir Argumentationshilfe geben
Vielen Dank :boese: :d_gutefrage: