GAEP Kriterium

  • Hallo,
    im Kontext der BSG-Entscheidungen sollten Sie auch darlegen, warum das Bemühen um eine Versorgungsmöglichkeit nicht zum Erfolg geführt hat und was Sie alles dazu unternommen haben. Und damit bin ich wieder beim organisatorischen Problem. Eine fehlende Versorgungsmöglichkeit ist ja wohl nix Medizinisches.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    Ihren obigen Hinweis auf angebliches alleinstehend und vorhandener Rufnummer für den Notfall habe ich dahingehend verstanden, dass eine solche Konstellation unglaubwürdig ist. Hier stimme ich Ihnen zu.

    Ich gebe Ihnen auch Recht, dass alleinstehend per se kein medizinsches Problem ist. Im Zusammenhang mit einem medizinischen Eingriff entwickelt es sich aber im Hinblick auf die postoperative Überwachung dazu.

    Fernab davon stört mich jedoch, dass "Fehlende Versorgungsmöglicheiten", z.B. durch alleinstehend und faktisch fehlende Möglichkeiten einer kontinuerlichen 24-stündigen ambulanten pflegerischen Betreuung, einerseits als Ausschlussgrund für ein ambulantes Vorgehen vereinbart wird, andererseits jedoch durchgehend als Indikation für eine stationäre Behandlung abgelehnt wird, zumindest "nördlich von Baden-Württemberg".

    Viele Grüße nach Mittelfranken

    Medman2

  • Hallo,
    genau das ist das Problem zwischen organisatorisch und medizinisch. Den Knoten müssen Sie irgendwie lösen, denn Geld gibt es nur für medizinisch notwendige Leistungen und nicht für die organisatorisch notwendigen Leistungen (BSG Großer Senat).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    herzlichen Dank für diese, gelinde gesagt, "frustrierende" Diskussion. Der "schwarze Peter" wird ja elegant und völlig konsequenzlos hin und her geschoben. Erinnert mich an manche aktuelle "politische" Patt-Situation :cursing: .

    Die gelebte Realität sieht nur anders aus!
    Ein alleinstehender Pat. benötigt einen operativen Eingriff, der eben mal nur in Vollnarkose geht!


    Hallo,
    im Kontext der BSG-Entscheidungen sollten Sie auch darlegen, warum das Bemühen um eine Versorgungsmöglichkeit nicht zum Erfolg geführt hat und was Sie alles dazu unternommen haben. Und damit bin ich wieder beim organisatorischen Problem. Eine fehlende Versorgungsmöglichkeit ist ja wohl nix Medizinisches

    Herr Hordasch,
    warum wird DAS zu einem Kostenproblem für das Krankenhaus :?:
    Warum soll die Klinik alle Hebel in Bewegung setzen, dass der Pat. zu Hause 24h überwacht wird :?:

    Diese Telefon/Handy-Diskussion ist doch Blödsinn (Tschuldigung, musste mal raus :saint: ). Wenn es in der Not (Angst, Kollaps, Sturz) nicht benutzt werden kann, nützt es nix!!!
    "organisatorisch <> medizinisch", Mann, Mann, Mann, was ein Gerede.
    Ein Großteil von Fahrten (Taxi, KTW, NAW) sind oftmals rein "organisatorisch", weil es eben nicht anders geht. Fragt keiner nach........., sorry, komme schon wieder ab.

    Wenn unsere einzige (kostendeckende) Möglichkeit darin besteht, zu sagen: "Tschüss, gehen Sie zu einer Klinik, die es "umsonst (weil umsonst stationär überwacht)" macht bzw. der Ihr "Alleinsein-Status" egal ist!", dann armes Deutschland :thumbdown:

    Ich stehe genau da, wo ich zu Beginn der Diskussion stand, schade ?(:thumbdown:

    Beste Grüße

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo zusammen,

    möchte mich für meine obigen "Ausschweifungen" entschuldigen ||:saint: .
    Bin wohl etwas über das Ziel hinaus, man sollte nichts schreiben, wenn man so "angefressen" ist.
    Ich habe bei diesem Thema irgendwie das Gefühl, es geht nicht ganz fair zu, aber was ist schon fair im Leben ?(

    Allen ein schönes Wochenende :thumbup:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo,

    ich möchte auch noch meinen Senf dazugeben:

    Hier wird immer nur von schwarz oder weiß gesprochen, grau gibt es scheinbar nicht. Zum einen heißt es immer "das wird nicht bezahlt wenn wir einen Patienten stationär behalten" => doch, wird es, im Zweifelsfall aber "nur" in Höhe der AOP-Leistung. Die ist halt nicht so hoch wie die DRG. Also so mit rein gar nichts geht keiner aus der Nummer raus. Und hier kommt doch vielleicht eine Möglichkeit ins Spiel, die inzwischen von vielen Kliniken (und auch vielen Arztpraxis, Praxiskliniken oder ähnlichen Einrichtungen) angeboten wird: Abrechnung mit dem Kostenträger als AOP und Übernachtung auf Wunsch als Selbstzahlerleistung. Nur wenn man damit auf den gleichen Erlös wie auf den der DRG kommen will klappt das nicht. Aber DRG ist ja eine Mischkalkulation und nicht der mindestens zu erzielende Betrag für eine Leistung.

    Zum anderen gewinne ich den Eindruck, dass alle Vollnarkosen kurz vor Feierabend gemacht werden und die alleinstehenden Patienten daher nicht in die Häuslichkeit entlassen werden können. Was spricht gegen eine Organisation, mit der solche Patienten früh auf dem OP-Plan stehen und dann mittags/nachmittags noch aus dem regulären Dienst nach Hause geschickt werden, ggf. auch mit noch einem Hausbesuch durch einen Pflegedienst abends. Bis dahin sollten alle Komplikationen aufgetreten sein.

    An anderer Stelle wurde schon darauf hingewiesen, welche Operationen in anderen Ländern bereits regulär ambulant durchgeführt werden. Und immer mehr Arztpraxen werben sogar mit der ambulanten Durchführung.

    Gruß
    zakspeed

  • Hallo,

    ...übernachtung auf Wunsch als Selbstzahlerleistung??? wir überwachen die HK-Patienten aber durchgehend nach Druckverbandsabnahme telemetrisch, wie sollen wir dem Patienten dann erklären, dass er das bitte bezahlen soll weil die Kasse und der MDK das eigentlich für unnötig hält ?! (wir nicht...aus gutem Grund)

    Und die Arztpraxen schicken uns die Patienten zur stationären OP da sie im Bundesland nicht ambulant durchgeführt wird.(allerhöchstens so abgerechnet...)

  • Moin,

    also bei telemetrisch überwachten Patienten haben wir mit dem MDK keine Probleme. Problematisch wird es nur, wenn ein Patient dann zwei Tage da ist; dafür brauchen wir dann schon eine medizinische Begründung.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Rokka,
    steht "HK- Patienten" für Herzkatheter?
    Also bei diagnostischen und "einfach"-therapeutischen Coronarangiographien erbringen alle umliegenden KHS in meinem Bereich die Leistung in der Regel ambulant, ohne Telemetrie.
    Und den letzten Satz verstehe ich nicht so recht: Die KHS rechnen von sich aus weniger ab, als sie machen (ambulant für stationär)??

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier