Akutes Nierenversagen

  • Hallo ET.gkv

    Aber ein akutes Nierenversagen ist doch kein Symptom, sondern hier eine Manifestation der Hantavirusinfektion. Deshalb kann aus meiner Sicht nicht die Symptomregel der DKR angewandt werden.
    Andererseits gibt es einen Kode der sowohl den Infekt als auch die Nierenschädigung beinhaltet.
    Hier kann man sich dann sicherlich streiten, ob mit diesem Kode das aktute Nierenversagen ausreichend abgebildet ist (der Kode also im Sinne eines Kombikodes anzuwenden ist) oder ob das akute Nierenversagen und die A98.5 konkurrierende Diagnosen sind.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo!


    Eine sprachlich strikte trennung von symptomen und manifestationen ist mir in der medizin nicht geläufig, wohl auch weil für manche symptome/ manifestationen später eine ursache gefunden wurde. So auch für das fieber, die hemorrahgien und die nierenaffektion am Hantan. Daher kann ich symptome auch nicht auf R00-99 beschränken.


    Vom anfang an ist beim hemorrhag fieber die nierenfunktionseinschränkung aufgefallen. Man nannte es Azotämie, heute heißt das alles ANV. Warum sollte N08.0 nicht ausreichend sein?


    Klar kann man sich um die N17.- streiten. Akzeptiere ich dies, dann ist meine kodierung HD A98.5+, ND N08.0*, ND N17.-


    mfg ET.gkv

  • Hallo,

    die Begriffe der Symptome und der Manifestation hatte ich aus der DKR.
    Die Definition des Symptoms bzw. einer Erkrankung (Diagnose) nehmen wir aus dem Psyrembel:
    Symptom - Definition: Beschwerde, fassbares od. angegebenes Erkrankungszeichen
    Diagnose - Definition: Schlussfolgerung aus der Symptomkonstellation des Patienten i. S. einer Zuordnung zu bekannten Krankheitsbildern
    Natürlich ist damit nicht alles geklärt: was ist mit dem Aszites, dem Pleuraerguss, der Blutungsanämie,...
    Aber mit der Feststellung, dass ein ANV ein Symptom sei, tue ich mich wirklich schwer.

    Gruß
    B.w.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Warum sollte N08.0 nicht ausreichend sein?

    [font='Arial, Helvetica, sans-serif']Klar kann man sich um die N17.- streiten. Akzeptiere ich dies, dann ist meine kodierung HD A98.5+, ND N08.0*, ND N17.-

    Da gibt es weder etwas zu streiten, noch Akzeptanzprobleme. Schauen Sie sich das Beispiel 7 in der DKR D012i hierzu an.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Ah, ok....

    nun sehe ich aber einen gewichtigen Unterschied zum Beispiel 7: Der Diabetes MUSS ja weiterbehandelt werden - der Hanta wird nur "gefunden"....

    Ich will einfach nicht von der N17.x weichen ;-), immerhin hätte ich's mit dem Beispiel als Nebendiagnose durch.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Ich dachte, das Beispiel 7 ist vom Herrn Selter vorgeschlagen worden, um auf Krez-Stern-System hinzuweisen, der Code A98.5 gehört nicht dazu.

    Gruß
    GenS

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    Ich will einfach nicht von der N17.x weichen ;-), immerhin hätte ich's mit dem Beispiel als Nebendiagnose durch.


    Darauf bezog sich meine Antwort.

    Ich dachte, das Beispiel 7 ist vom Herrn Selter vorgeschlagen worden, um auf Krez-Stern-System hinzuweisen, der Code A98.5 gehört nicht dazu.


    Schauen Sie ebenfalls in die D012i:
    d) Wenn bei der Verschlüsselung der Diagnose die ICD-10-Verzeichnisse auf einen Stern-
    Kode (Manifestation) führen, dann muss anschließend die Ätiologie geklärt werden. Dazu
    sind in der Systematik und im Alphabetischen Verzeichnis für viele Schlüsselnummern
    Hinweise aufgenommen worden (siehe Beispiel 5). Dabei können auch Schlüsselnummern
    zur Kodierung der Ätiologie benutzt werden, die in der ICD-Systematik keine
    Kreuz-Kodes sind. Auch sie werden in diesem Fall mit einem Kreuz (†) gekennzeichnet.

  • Hallo Herr Selter,
    das ist natürlich korrekt.
    Aber: ist N08.* für die Nierenbeteiligung bei HFRS überhaupt der richtige Code? N08.* beschreibt ja glomeruläre Krankheiten. Bei HFRS ist das Interstitium der Niere auch wesentlich beteiligt.

    Nur eine Quelle auf der Schnelle:
    http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7910539

    Und nun? N08.* und N16.* ? Oder doch ohne Kreuz-Stern-System?

    Gruß
    GenS

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die differentialdiagnostischen Überlegungen des Falles habe ich nicht kommentiert, lediglich über die klassifikatorischen und Kodierrichtlinien betreffende Belange aufgeklärt. Was hier im Sinne der Medizin zuzuordnen ist, ist nicht aus meinem Fachgebiet. Das überlasse ich gerne einem Nephrologen, Internisten, ....