Akutes Nierenversagen

  • Hallo,
    da sich der Begriff adäquate Flüssigkeitszufuhr in der Originalliteratur zur Thematik (im ICD aufgeführt) nicht findet, werden wohl die Gerichte entscheiden. Auf den Seiten des DIMDI kann man nachverfolgen, von welcher Institution dieser Passus im Rahmen des Vorschlagsverfahrens "eingefügt" wurde.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    der Passus ist m.E. keineswegs substanzlos. Es ist ja quasi Tagesgeschäft, dass die Patienten mit Volumenmangel in ein prärenales Nierenversagen laufen. In der Tat ist nach meiner Einschätzung der Aufwand für diese Patienten auch erheblich geringer, da sie in der Regel durch eine kurze Volumentherapie wieder einzufangen sind und ohne großen Aufwand das Haus wieder verlassen. Etwas anders stellt sich die Sache dar, wenn nach "Auffüllen" weiterhin eine eingeschränkte Nierenfunktion besteht. Dann ließe sich die N17.9* auch verteidigen, sofern das entsprechend aus den Unterlagen hervorgeht.

    Sollte im Rahmen eines stationären Aufenthaltes ein Patient in ein Volumenmangelbedingtes ANV laufen, müsste man sich mal die Versorgungsituation aufs Korn nehmen.

    Gruß

    merguet

  • ...naja...ich argumentiere aktuell medizinisch: auch ein prärenales Nierenversagen ist ein Nierenversagen. Würde das auch hochklagen. Ich gebe merguet natürlich Recht: es ist nicht selten und auch (relativ) einfach zu beheben. Aber...eben das ist ja auch die Natur des aNV: Reversibilität. Im Zuge weiterer DIMDI-Gänge kann man ja gerne hier eine Anpassung der "Schwere" vornehmen. Ich sehe es jedoch keineswegs ein, daß der medizinische Umstand des Vorliegens in Abrede gestellt wird aufgrund von (offenkundigen) finanziellen Interessen (belegt durch diesen unseeligen Zusatz, der in der medizinischen Originalpublikation nicht enthalten ist)...