Abhängigkeit vom Resp. Z99.1 - Ansicht des MDK

  • Hallo Forum,

    ich muss mich noch einmal zur Kodierung der Z99.1 (Abh. vom Respirator) melden. Es scheint, dass diese Kodierung verstärkt in den Fokus der KK gerückt ist.

    Bei einem Pat. mit Kyphoskoliose und daraus folgender resp. Insuffizienz und Abhängigkeit vom Respirator bei laufender BIPAP-Heimbeatmung streicht uns der MDK die Kodierung mit folgenden Argumenten:
    \"Die allgemeinen Hinweise der ICD zum Kapitel \"Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen (Z00 - Z99) kommen hier nicht zur Anwendung.\"
    Er bemüht die Hinweise zu diesem Kapitel aus dem ICD-Katalog:\" Die Kategorien Z00 bis Z99 sind für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als \"Diagnosen\" oder \"Probleme\" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00 - Y99 klassifiziert sind...\"

    Also wenn
    \"a) gesunde Patienten das Gesundheitswesen in Anspruch nehmen, um sich impfen zu lassen oder ein Organ zu spenden ... oder

    b) wenn Umstände vorliegen, die den Gesundheitszustand des Patienten beeinflussen, an sich aber keine bestehende Krankheit sind. Solche Faktoren können z.B. bei Reihenuntersuchungen festgestellt werden, wobei eine Person krank sein kann oder nicht, oder sie werden als Zusatzfaktor dokumentiert, der dann berücksichtigt werden muss, wenn die Person wg. irgendeiner Krankheit oder Schädigung behandelt wird.\"

    Gibt es hinsichtlich dieser MDK-Argumentation ähnliche Erfahrungen?

    Würde mich über Meinungen zur Kodierung der Z99.1 freuen.

    Freundliche Grüße und einen schönen Feierabend
    pay

    PS: falls ein grüner Smilie erscheint, der ist ohne Absicht im Text. Ich bekomme ihn nicht raus.

  • Hallo pay,

    für Ihren Patienten mit der Kyphoskoliose und konsekutiver respiratorischer Insuffizienz und der Abhängigkeit vom Respirator [FRAGE: Länger als 3 Monate? Weil: \"Eine langzeitige Abhängigkeit beträgt mindestens 3 vollendete Monate.\"] kommt e.E. der Teilsatz zur Anwendung....\"oder sie werden als ein Zusatzfaktor dokumentiert, der dann berücksichtigt werden muss, wenn die Person wegen irgendeiner Krankheit oder Schädigung behandelt wird\". Analog zur Nierenersatztherapie Z99.2 bei terminaler Niereninsuffizienz N18.5.
    Ich empfehle einen Widerspruch - wir hatten derartige Probleme nicht. BISLANG nicht......

    PS: Der grüne Smilie ist raus :d_zwinker:

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Lunge,

    allerbesten Dank. Dieser Satz blieb mir gestern beim Schreiben schon etwas im Kopf hängen. Super, dann mach ich mich jetzt an den Widerspruch.

    Viele Grüße
    pay

  • Hallo Forum, hallo Lunge,

    wie verträgt sich denn Ihrer Auffassung nach die Regel \"Dokumentation nur als Zusatzfaktor\" mit der Forderung des MDK, eine Z-Diagnose zur Hauptdiagnose zu machen?

    Konkret: Z43 Tracheostoma-Verschluss bei Patienten mit langanhaltender und schließlich kompensierter Schluckstörung nach Hirninfarkt.


    Danke für weiteren Denkanstoß.

    Gruß,
    H. Krömer

  • Hallo Frau Krömer,

    ich halte die Z43.0 in diesem Fall für vertretbar, vorausgesetzt, die Aufnahme erfolgte lediglich zur Entfernung des Tracheostomas:
    Z43.- Versorgung künstlicher Körperöffnungen -
    Inkl.:
    Einführung von Sonden oder Bougies
    Katheterentfernung
    Toilette oder Reinigung
    Umbildung
    Verschluss

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Lunge,

    ja, dass \"Verschluss\" bei Z43 inkludiert ist, habe ich gesehen und beachtet.

    Aber die Frage ist ja eine Andere:
    Wenn ein Faktum eigentlich gar keinen Diagnosestatus hat, nicht als solche kodiert werden darf, sondern \"nur\" als \"Zusatzfaktor\" überhaupt kodierfähig ist, dann kann das doch nicht plötzlich zur HD werden?
    Dann müsste doch vielmehr analog DKR D005 die ursprüngliche Krankheit weiter als HD gelten?

    Etwas ist nicht wichtig genug, um Diagnose zu sein und wird (wie im Fall von pay s.o.) vom MDK mit dieser Argumentation gestrichen. Aber wenn es gerade passt, wird es dann doch zur Diagnose und darüber hinaus auch noch zur HAUPTdiagnose... Irgendwie merkwürdig.

    Aber gut: Mischkalkulation, kommt selten vor, bringt uns nicht um....

    Gruß,
    H. Krömer

  • Hallo Frau Krömer,

    ich kann Ihren Einwand gut verstehen, habe aber keine bessere Kodierung zur Hand.
    Die ursprüngliche Krankheit I63.x - Hirninfarkt - ist überwunden, die I69.3 „Folgen des Hirninfarktes“ offenbar überstanden; die Schluckstörung ist kompensiert und das Tracheostoma soll entfernt werden.
    Beide Kodes scheiden m.E. damit als HD aus.
    Ich hoffe auf weitere Meinungen aus den Bereichen Neurologie und Chirurgie.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe