Abrechnung von Telekonsilen

  • Hallo,
    ich beschäftige mich gerade mit Stroke-Units und habe eine Frage zur Abrechnung.
    Ist es richtig, dass DRGs (z.B. B69C) mit und ohne Telekonsil die gleichen sind (OPS 8-98b.1 0/1)?
    Ich hätte gedacht, dass für das Konsil ein Aufschlag berechnet wird oder ein fester Abschlag für das unterstützende Klinikum festgelegt ist. Ist die Vergütung also Verhandlungssache?
    Ich freue mich auf die Antworten
    Viele Grüße
    Tobias

  • Hallo, Tobias,

    ev. bringen Sie da etwas durcheinander.
    Den OPS 8-98b.ff kodieren Sie, wenn Sie die Voraussetzungen lt. OPS 2011 dafür erfüllen. Dazu kann ein Telekonsil erforderlich sein, muss es aber nicht, wenn Sie die Voraussetzungen auch im eigenen Haus selbst erbringen.

    Darüberhinaus gibt es bestimmte lokale Vereinbarungen, z.B. auf Landesebene, bei denen man sich an einem Schlaganfallnetzwerk beteiligen kann. Hier wird dann z.B. ein Zuschlag bei den Budgetvereinbarungen vereinbart, um tekonsiliarische Leistungen abzurechnen. In unserem Fall rechnen wir den Zuschlag gegenüber dem Kostenträger ab. Der Leistungserbringer des Telekonsils stellt uns alle Konsile in Rechnung.

    mfG
    AnMa

  • Hallo AnMa,
    damit haben Sie mir schon sehr geholfen.
    Wissen Sie, ob die Einnahmen durch die Beratung auch Budgetrelevant sind? Wenn ich recht informiert bin, ist das nicht der Fall, oder?
    Und können Sie mir einen Richtwert oder Prozentsatz sagen, der ca. für die Konzilleistung berechnet wird?
    Vielen Dank Ihre Hilfe und beste Grüße
    Tobias

  • Hallo Tobias,
    und dann gibt es noch das Ansinnen der Kostenträger, das entweder der OPS (mit der entsprechenden) DRG ODER der Zuschlag \"Schlaganfallnetzwerk\" bezahlt wird.
    Meiner Meinung hat das zwar nichts mit einander zu tun, da das 2 verschiedene Töpfe sind, aber....
    Der Zuschlag \"Schlaganfallnetzwerk\" sind in Sachsen ca. 700 Euro, die Preise für die telekonsiliarische Betreuung sind Verhandlungssache in dem jeweiligen Netzwerk - ich kenne Preise zwischen 350 und 450 Euro pro Fall.
    Der Zuschlag gehört eigentlich nicht ins Budget, da dies eigentlich ein Landesförderungsprogramm ist, welche die Kassen zahlen müssen. Aber da wird viel diskutiert...

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold