C2-Intox - Entlassung gegen ärztlichen Rat

  • Hallo zusammen,

    habe eine Frage zu folgendem Fall...
    19 jährige Dame (mit C2-Intoxikation) wird mit NEF/RTW in Ambulanz gegebracht, da bei Auffinden bewußtlos und nur auf Schmerzreize erweckbar!
    Labor: 1,9 Promille ---> geplante Aufnahme auf ITS zur Überwachung
    Nach Eintreffen der Erziehungsberechtigten und langsamen \"Aufklaren\" der Pat., die lieber nach Hause wollte - erfolgte die \"Entlassung gegen ärztlichen Rat\" durch Unterzeichnung der Eltern.
    Kann/Könnte man soetwas nicht zumindest als vorstationäre Episode laufen lassen???Ggf. sogar \"stationär\" bis zur Entlassung gegen ärtzlichen Rat

    Danke

  • Hallo Funaki,

    es handelt sich eindeutig um eine stationäre Behandlung, wenn der Patient auf \"Station\" d.h. \"im Bett\" war. Nicht ganz so einfach dürfte es sein, wenn ein Patient bereits in der Ambulanz seinen \"Unwillen\" bekundet, zu bleiben.

    Gruß
    P.Host

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Funaki,

    Bin auch der Meinung, dass es sich um eine stationären Aufenthalt handelt. Einige Landesverträge kennen die sog. \"Erstuntersuchung\", falls keine Behandlung durchgeführt wurde. Und ob die Unterschrift der \"Erziehungsberechtigten\" bei einer volljährigen Frau gültig ist, halte ich für zumindest fraglich...

    Schönes Wochenende
    wünscht
    B. Sommerhäuser

  • Guten Morgen Funaki,

    ich würde die erbrachten Leistungen auch als stationäre Behandlung abrechnen. Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine \"abgebrochene Behandlung\". Die liegt dann vor, wenn der Krankenhausarzt entschieden hat, den Patienten über Nacht behandeln zu wollen, der Patient das Krankenhaus jedoch gegen ärztlichen Rat verlässt. So scheint es in Ihrem Fall zu sein. Der aufnehmende Arzt hat eine weitergehende Behandlung/ Überwachung für erforderlich gehalten und die entsprechende (intensiv)stationäre Versorgung geplant. Diese Versorgung hat die Patientin abgelehnt und das KH gegen ärztlichen Rat verlassen. Wichtig ist, dass sich die Planung der weiteren Behandlung auch in der Dokumentation wiederfindet.

    Mit freundlichen Grüßen
    DRG-Recht

  • Hallo,

    noch eine Anmerkung zum praktischen Vorgehen: wir rechnen einen solchen Fall dann stationär ab, wenn ein Überwachungs-/Kurvenblatt angelegt und mit Einträgen versehen wurde. Ist in den Unterlagen nur ein ärztlicher Aufnahmebogen vorhanden, erfolgt die Abrechnung als \"Abklärungsuntersuchung\", also vorstationär.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo mhollerbach,

    aus welchem Grund treffen Sie eine solche Unterscheidung?
    Aus praktischer Ursache, weil ohne Kurve auch keine Station im Spiel war?
    Oder aus Gründen vorauseilender Sorgen gegenüber dem MDK wegen Doku?

    Gruß, TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo TicTac,

    Ihre Frage verstehe ich nicht. Wenn wir aus der Dokumentation nicht belegen können, dass eine stationäre Behandlung eingeleitet wurde, dann stellen wir natürlich auch keine entsprechende Rechnung. Was hat das mit \"vorauseilender Sorge\" zu tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    ich hatte Ihre Beschreibung wahrscheinlich mißverstanden. Offenbar meinten Sie, wenn keine Kurve/Doku vorliegt, dann ist tatsächlich keine stationäre Behandlung erfolgt. Ich hatte verstanden, selbst wenn, dann wird bei Fehlen einer Kurbendokumentation gar keine stationäre Behandlung abgerechnet, weil der MDK sie wegen fehlender Doku sowieso streicht. Nur in diesem Fall hätte ich spekuliert, ob man dem MDK einen anderen Nachweis der stationär erfolgten Behandlung erbringen könnte.

    Viele Grüße aus dem Schleswig-Holsteinischen Sommer!
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
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    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams