Hallo zusammen,
gibt es eine Festlegung, wie der Begriff \"langandauernd\" in den Behandlungsbereichen A4 / S4 / G4 auszulegen ist?
Auch in der neuesten (6.) Auflage von Kunze, Kaltenbach, Kupfer \"Psychiatriepersonalverordnung\" finde ich dazu nichts.
Beste Grüße - NV