Neurologische Komplexziffer - Dokumentation per NIHSS?

  • Hallo,

    leider schlage ich mich seit geraumer Zeit mit einer privaten Kasse herum, die uns bei einem Fall die neurologische Komplexziffer streichen will, da wir den NIHSS Bogen nicht täglich erheben, sondern die geforderte 6stdl. ärztliche Dokumentation schriftlich per Freitext festhalten. Jegliche Hinweise auf die geforderten Mindestmerkmale im OPS gelten leider bei der Kasse nicht, diese hingegen argumentiert mit einer Empfehlung der Deutschen Schlaganfallgesellschaft und einer Vorgabe des DIMDI!

    Wer kennt diese Vorgabe, bzw. wem ist dieses Vorgehen auch bekannt?


    Viele Grüße
    Fritzi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    vielleicht ist das hier gemeint:
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…m_319159480.htm

    Das ist aber keine Vorgabe, sondern ein Hinweis auf das Verständnis des Textes mit Beispielangabe.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Tag,

    die Frage nach den NIHSS-Dokumentationen scheint ein neues Steckenpferd zu sein. Ich kann NIR-GENDS irgendeine verbindliche Vorgabe dazu erkennen.

    Gruß

    merguet

  • Moin, moin,

    gibt es diese Empfehlung der Dt. Schlaganfallgesellschaft denn auch schriftlich? So dass man sich selbst ein Bild machen könnte, was genau gemeint ist? In der dort verlinkten Leitlinie der Dt. Ges. f. Neurologie steht das nämlich nicht (was ich erstaunlich finde - wir haben es damals nämlich von Anfang an so praktiziert). Meine Erfahrungen mit der Anforderung von Original-Zitierstellen sind insgesamt recht gut. Oft handelt es sich nämlich um Missverständnisse oder Fehlauslegungen durch Kassen-SachbearbeiterInnen.

    Aber ganz abgesehen davon: Die NIHSS ist natürlich ein sinnvolles Instrument, um standardisiert (!) einen neurologischen Befund zu erheben und seine Veränderung im Verlauf zu überblicken. Für stroke-Patienten ist das im Sinne qualitativ hochwertiger Versorgung extrem wichtig wegen möglicher therapeutischer Optionen.

    In der neurologischen Frühreha-Komplexbehandlung (8-552) wird ein \"standardisiertes Assessment\" gefordert. Seit wir hier für die Erhebung der Bewusstseinslage ausdrücklich die NIHSS berücksichtigen (macht auch nicht wirklich mehr Arbeit), gibt es keinen Ärger mehr mit Kassen und MDK. Die langschriftlich-freie Text-Beschreibung der Bewusstseinlage hingegen wurde vom MDK regelmäßig mit Streichung des OPS bedroht (einige Fälle haben wir derzeit vor dem SG, aber noch kein Urteil).

    Der Formalismus greift um sich - eine eigentlich logische Folge des formalen Systems. Das Formblatt ist wichtiger als der Sachinhalt...
    Aber überleben müssen wir IN diesem System.

    Gruß,
    H. Krömer

  • Ebenfalls Moin,

    Zunächst einmal geht es doch um die Ergebung eines neurologischen Befundes. Wir haben da alles hinter uns. Feilschen um Minuten der Abweichung vom 6 -Stunden-Rhythmus, derzeit eine gerichtliche Auseinandersetzung um die Frage, ob \"status idem\" eine hinreichende Befunderrhebung ist, jetzt bereits flankiert um die ersten, die die Erhebung des NIHSS fordern.
    Mir kann keiner erzählen, dass es der Kostenträgerseite dabei um die Qualität der Versorgung geht.

    merguet

  • Moin, Herr Merguet,

    MIR geht es um qualitativ hochwertige Versorgung. Ganz persönlich und trotz der Schwierigkeiten im DRG-System. Ich bin auch kein Kostenträger, sondern langjährige Klinikerin und nun ebenfalls langjährig für die Klinik engagierte Medizincontrollerin.
    Da kann ich doch rein sachlich anerkennen, dass manche Forderung des DRG-Systems (ich sprach ja vom Kode 8-552) durchaus auch für einen Kliniker sinnvolle Aspekte haben kann. Wenn ich diese entsprechend nutze, tue ich sowohl der ärztlichen Sache, als auch dem Patienten, als auch den eigenen Nerven einen Gefallen.
    Wie gesagt: Überleben müssen wir IN diesem System, und das so gut wie möglich.

    Nichts für ungut...

    Gruß,
    H. Krömer

  • Guten Tag,

    wir erleben zur Zeit eine Rolle rückwärts. Die akribische Dokumentation des NIHSS wird nicht mehr akzeptiert. Jetzt wird Freitext mit allen neurologisch möglichen (und unmöglichen) verlangt.

    Es seien mindestens Angaben zu Bewusstsein, Fazialisparese, Motorik Arm, Motorik Bein, Sensibilität und Sprache erforderlich. NIHSS kann angewendet werden (wird dann aber nicht akzeptiert, weil....). Zusätzliche Schädigungen/Defizite sind ergänzend anzuführen.
    Konsequenz: keine einzige geprüfte Stroke-Behandlung wird mehr akzeptiert und die Sozialgerichte freuen sich.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Morgen,

    da ja jetzt das Thema von 2011 wieder aufgegriffen wurde, würde mich der Link von Herr Selter vom 14.07.2011 interessieren. Leider ist der nicht verfügbar.

    Gruß