Komplikation nach Chemotherapie - Hauptdiagnose

  • Liebes Forum,

    ich habe folgendes Kodierproblem:

    1. Problembeschreibung:

    Komplikationen nach Chemotherapien bei Carcinomen

    (Komplikationen: Neutropenie, Anämie, Fieber, Übelkeit etc.)

    Konkret:

    ein Patient kommt nach einem abgeschlossenen stationären Aufenthalt, in dessen Rahmen eine Chemotherapie erfolgte, aufgrund der vorgenannten Komplikationen (einer oder mehrerer) erneut zur stationären Aufnahme - wobei von dem Zusammenhang \"Chemotherapie --> Komplikationen\" ausgegangen wird

    2. Frage:

    Wahl der Hauptdiagnose:

    - ist hier die jeweilige Komplikation (Neutropenie, Anämie, Fieber, Übelkeit etc.) als Hauptdiagnose zu dokumentieren oder

    - das Carcinom, welches ursächlich für die Chemotherapiegabe und somit auch die hieraus resultierende(n) Komplikation(en) ist?

    3. Lösungsansatz:

    Das Carcinom ist aufgrund der unter 2. genannten Ursachenabfolge als Hauptdiagnose zu wählen.

    4. Deusche Kodierrichtlinien (DKR)

    Lt. DKR ist im Fall der alleinigen Therapie eines Carcinom - [c=red]Symptoms [/code] auch dieses als Hauptdiagnose zu wählen (Krämpfe bei Hirntumor).
    - Sind Komplikationen den Symptomen in Kodierhinsicht gleichzusetzen? -

    In dem sich hierzu anschließenden Kommentar in den DKR ist von Symptomen und Komplikationen, wie sie oben genannt sind, immer nur in Form von Nebendiagnosen die Rede.


    Vielen Dank und einen schönen Abend.

    prosenke

  • Hallo Prosenke,

    ich denke, dass die Komplikationen als HD zu verschlüsseln sind:

    s. DKR 0201j: \"War der Aufnahmegrund weder die maligne
    Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen.\"

    Analog Beispiel 8 der gleichen DKR.

    ad 4: nach meinem Verständnis sind sinnvollerweise Komplikationen den Symptomen gleichzusetzen

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo,

    Welche Komplikationen der Chemotherapie wird zur HD (Komplikationen: Neutropenie,Fieber, )

    Therapie: Umkehrisolation und Antibiose bei nicht lokalisierberem Infektfokus

    1. Wird die die Neutropenie als HD bei gleichzeitig bestehendem Fieber und der Annahme, dass eine bakterielle Infektion vorliegt mit einem Kodes aus A49.9 oder B99 als ND
    oder wird
    2. A49.9 bzw B99 die HD und die D70.10 zur ND.

    Viele Grüße
    medctr

  • Hallo,

    ich neige jedoch dazu, dass es sich hier um eine notwendige Folgebehandlung gemäß 0201j handelt -

    und das, obwohl ich die KDE 134 und178 der SEG 4 kenne


    Gruß Elsa :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Elsa (13. September 2011 um 12:16)

  • Hallo miteinander,

    "Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre
    Malignom als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen." - erfolgte nicht, also nicht anzuwenden!

    "War der Aufnahmegrund weder die maligne
    Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002
    Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen."

    Also D70.- Neutropenie oder ähnliches; stand aber die Anämie im Vordergrund und es war eine Anämie bei Neubildung, dann D63* und in Folge doch der Tumor HD, sonst nicht und hier ist doch wahrscheinlich eher die D61.1 anzuwenden!

    Schönen Feierabend

    Uwe Neiser



  • Sehr geehrter Herr Neiser,

    das, finde ich, ist ein bißchen kurz gesprungen. Vor allem deshalb, weil Ihr Zitat nicht vollständig ist. Sie haben den hinteren Teil der Festlegung unterschlagen. Denn: "Der Malignomkode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung bösartiger Neubildungen und zu notwendigen Folgebehandlungen anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen."

    Malignome können auf verschiedene Weise therapeutisch angegangen werden. Beispielsweise chirurgisch. Aber auch durch Bestrahlung. Oder durch Chemotherapie. Die DKR spricht hier ausdrücklich davon, daß Folgeaufenthalte nach nach beispielsweise chirurgischer Therapie, also auch nach anderen Therapieformen, mit gefasst und mit der HD Malignom zu versehen sind. Auch dann, wenn der Tumor zuvor schon komplett entfernt worden ist.

    Damit ist die Chemotherapie und natürlich auch deren Komplikation bzw. unerwünschte Nebenwirkung ein Folgeaufenthalt. Auch dann, wenn keine Tumorzelle mehr nachgewiesen wird, wird der Patient nach wie vor wg. des Malignoms behandelt.

    Nur dann, wenn der Patient mit einer komplett neuen, anderen Erkrankung ohne Bezug zum Malignom aufgenommen wird, dann wird wird die HD gemäß DKR D002 ausgewählt.

    Ich halte deshalb auch die Festlegung der SEG 4 für falsch. Sie widerspricht Wortlaut und Geist der DKR. Eine toxische Gastroenteritis ist auch kein Symptom, sondern eine Folgeerkrankung mit einem Strauß an Symptomen.

    Was mich immer wieder unglücklich macht, ist das Beispiel 8, weil natürlich auch hier eine Folge des Malignoms behandelt wird. Die toxische Enteritis der SEG 4 oder hier die Neutropenie ist auf der einen Seite Folge, auf der anderen Seite ggf. das einzige Symptom. Wenn Folge, dann HD Malignom, wenn einziges Symptom (also sehr umschriebene Folge), dann doch HD Symptom!? Welche Festlegung ist führend? Und sticht Beispiel 8 die generelle Festlegung?

    Die Dinge sind oft kaum von einander zur trennen und führen regelmäßig zu unerfreulichen Diskussionen. Ohne Beispiel 8 wäre die Ordnung der Fälle viel einfacher....Und wenn zur Neutropenie auch noch die Übelkeit kommt, dann haben wir schon 2 Symptome.

    Gruß


    W.

    Einmal editiert, zuletzt von Willis (2. Februar 2012 um 15:50)