• Hallo Forum,


    da es in unserer Abteilung eine unterschiedliche Auffassung zum Kodieren zwischen einer erweiterten Magenresektion und einer Gastrektomie mit subtotaler Ösophagusresektion(5-438.-)gibt, möchte ich über diesen Weg versuchen das zu klären.

    Die genaue Frage lautet, ab wann oder ab welcher Höhe stellt es eine subtotale Ösophagusresektion dar?

    Ich hoffe. die Frage ist verständlich formuliert.
    Über eine aufklärende Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüße
    Slieber

    Verwaltungsassistenz/ Chirurgie

    S.L.

  • Hallo,

    Herr Dr. Bartkowski hat sich im Auftrag des BDC vor einigen Jahren schon mal mit dieser Problematik beschäftigt, siehe hier.

    Zusammengefasst: wird aus operationstechnischen Gründen eine Ösophagus-Manschette reseziert, so kann dies nicht als Ösophagusresektion kodiert werden. Muss dagegen (etwa zum Einhalten eines Sicherheitsabstandes bei einem Kardiakarzinom) ein größerer Anteil des distalen Ösophagus entfernt werden, dann handelt es sich um eine subtotale Ösophagusresektion. Das Vorgehen muss natürlich im OP-Bericht nachvollziehbar beschrieben sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Guten Morgen Hr. Hollerbach,

    vielen Dank für Ihre schnelle,präzise und umfangreiche Antwort zu diesem Thema.
    Damit wurde dem DRG- Verantwortlichen unserer Abteilung sehr geholfen.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende
    Slieber

    S.L.

  • Hallo,

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    ...dann handelt es sich um eine subtotale Ösophagusresektion...


    eher partielle Ösophagusresektion.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Guten Morgen.
    Guten Morgen
    Sehe das anders als Herr Balling.
    Bei einem Kardia-Ca werden i.d. R. 10cm Speiseröhre reseziert (das nach meiner Erfahrung die Grenze, was nach Hiatuserweiterung von abdominal möglich ist).
    Wir kodieren hier Gastrektomie mit mit subtotaler Ö-resektion.(Natürlich kann man jetzt diskutieren ,ob 10cm Resektion bei 25cm Ö-lange subtotal ist, aber diese Diskussion hat bislang nichtmal der MDK geführt.)
    Partielle Ö-resektion würde ich z.B. nach Resektion eines Ö-divertikel kodieren.
    Gruß codeman.

  • Hallo codeman,

    Zitat


    Original von codeman:
    ...aber diese Diskussion hat bislang nichtmal der MDK geführt...


    Dann wollen wir das Fass (kodiertechnisch) lieber zu lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo,

    Zitat

    aber diese Diskussion hat bislang nichtmal der MDK geführt


    das ist auch wenig verwunderlich, da die Abbildung des Eingriffes mit einem Kode aus 5-438.- gar nicht zu einem Mehrerlös führt (-> G03C).
    Anders sieht es dagegen aus, wenn Sie (wie von Herrn Balling angeregt und auch im Beitrag von Herrn Bartkowski so beschrieben) zusätzlich zur Gastrektomie eine Partielle Ösophagusresektion mit einem Kode aus 5-424.- kodieren (-> G03A).

    Ich habe ehrlich gesagt bei meiner Antwort zunächst gar nicht auf die unterschiedlichen Kodierungsmöglichkeiten geachtet und den Begriff \"subtotale Resektion\" lediglich dem Post von \"Slieber\" entnommen.

    Eher merkwürdig finde ich übrigens auch, dass eine subtotale Ösophagusresektion mit Dünndarminterposition und Lymphknotenentfernung in die DRG G03B, eine Dickdarminterposition aber nur in die DRG G03C führt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Forum,

    bei einem Patienten mit Korpuskarzinom führten wir eine erweiterte Gastrektomie mit systematischer Lymphadenektomie durch. Zusätzlich wurde eine partielle Ösophagusresektion kodiert, da sich intraoperativ noch eine erhebliche Entzündung des Ösophagus per Schnellschnittdiagnostik ergab und deshalb ca. 3 cm des Ösophagus nachrezeziert werden mussten. Auszug aus dem OP-Bericht:"Präparation des Oesophagus. Einsetzen einer Klemme. Eine zweite Klemme verschließt den Mageneingang. Absetzen des Präparates. Der Oesophagusanteil wird nun zur histologischen Untersuchung eingeschickt. Es ergibt sich eine starke Entzündung. Kein Anhalt für Infiltration durch das Karzinom. Auf Grund dieser Entzündungskonstellation wird nochmals etwa 3 cm nach oral der Oesophagus nachreseziert." Unserer Meinung nach wurde die partielle Ösophagusresektion zusätzlich erbracht und ist demnach korrekt kodiert. Der MDK möchte den Kode natürlich getrichen haben. Gibt es da Meinungen zu dieser Konstellation?

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Forum,

    nur mal so zur Info. Wir haben den von mir geschilderten Fall nun gestern vor dem Sozialgericht in DD verhandelt und ... gewonnen. :D

    MfG findus

    MfG findus

  • Schönen guten Tag Findus

    wenn Sie die Urteilsbegründung haben, fände ich es nett, wenn Sie diese hier (anonymisiert) einstellten könnten. Außerdem bitte ich Sie, uns über den weiteren Verlauf ( Berufung? ) zu informieren. Danke,

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,