Hallo Findus,
haben Sie die Urteilsbegründung schon irgendwo gepostet - ich habe sie nicht gefunden?
Für einen Link wäre ich Ihnen dankbar.
Schönen Tag,
mfG,
Arminst
Hallo Findus,
haben Sie die Urteilsbegründung schon irgendwo gepostet - ich habe sie nicht gefunden?
Für einen Link wäre ich Ihnen dankbar.
Schönen Tag,
mfG,
Arminst
Guten Morgen zusammen,
ich habe vermutlich eine Denkblockade bei der Kodierung einer Gastrektomie.
Bei einer Gastrektomie mit Ösophagusresektion (12 cm oberhalb der Z-Linie) und anschließender Roux-Y-Anastomose - ist doch 5-438.* der richtige OPS? Was kann sonst mit "Dünndarminterposition" nach Gastrektomie mit Ösophagusresektion gemeint sein?
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank im Voraus.
C-3PO
Hallo C-3PO,
der OPS grenzt hier ab
- Gastrektomie 5-437 (incl. Ösophagus 4 cm)
- Gastrektomie mit Ösoresektion 5-438 (mehr als 4 cm Ösophagus)
dies wird je nach Höhe (Grenze V. azygos) als (Sub)totale Ösophagusresektion (kranial der Azygos) oder partielle Ösophagusresektion (> 4cm aber unter Azygos) bezeichnet,
haben Sie keine Angabe zur Azygos im OP Bericht wird es schwierig, wobei 12 cm ab Z-Linie durchaus noch unter der Vene sein könnte. Im Zweifel, wenn kein Beleg, dass darüber oder glaubhaft andere Angabe, dann lieber darunter wählen.
Da Sie hier nur zwischen Dünn- und Dickdarm sowie nach Höhe wählen können, bleibt die 5-438.0 oder 2je nach Höhe; eine Option zu wählen zwischen Roux Y oder Interposition haben Sie nur bei 5-437
Mfg
Hallo phlox, vielen Dank!