Teilstationäres

  • Liebes Forum,
    unsere Schlaflabor-Patienten bzw. deren vollstationärer Aufenthalt wird oftmals mit der Aussage "nach Auffassung des Bundesversicherungsamtes handelt es ich bei der Polysomnografie im Schlaflabor grundsätzlich m eine teilstationäre Leistung" infrage gestellt.
    Leider bleibt für mich die Definition und Anwendbarkeit der teilstationären Leistungen unklar.
    Können Sie dazu etwas sagen?

    Gruß und Dank,
    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

  • Hallo Herr Cramer,
    in fast allen Versorgungsformen wird ein teilstationäres Angebot immer dann angenommen, wenn keine dauerhafte Präsenz des Patienten/Bewohners erforderlich ist. Wenn also eine Anwesenheit nur zu bestimmten Zeiten notwendig ist, liegt im Grunde ein teilstationäres Angebot vor. Ausnahmen bestätigen aber auch hier in der Praxis die Regel, wobei der ökonomische Druck zu einer sehr engen Auslegung im gesamten Gesundheits- und Sozialwesen führt.

    Gruß
    --
    Thomas Eisenreich
    DGCS e.V.

    Thomas Eisenreich
    DGCS e.V.