Hallo zusammen,
und wieder einmal habe ich einen spannenden Fall in der MDK-Prüfung. Da unserer recht allergisch auf die N17.9 reagiert, wollte ich mich mal erkundigen, ob bei nachfolgendem Fall ähnliche Erfahrungen aufgekommen sind bzw. wie Ihr den Fall seht.
Ein Pat. wird aus einem anderen Krankenhaus wegen einem akuten oligurischen Nierenversagen zur Akutdialyse zuverlegt.
Bei Aufnahme lagen folgende Werte vor: Krea 8,58 mg/dl, GFR 5 ml/min, Kalium 6,80 mmol/L.
Folglich Aufnahme auf unserer Intensiv mit umgehender Dialyseeinleitung. Die GFR konnte zwar bis zum Entlaßtag auf 24 ml/min angehoben, Krea bis auf 1,77 mg/dl und Kalium auf 3,40 mmol/L gesenkt werden. Dennoch blieb die Pat. für die Zukunft dialyspflichtig.
Bei langjährigem DM und multiplen Komplikationen vermutete man a.e. eine diabetische Nephropathie.
Unsere Kodierung:
HD N17.9
ND E11.72
*G63.2
*I79.2
*N08.3
N18.5
Der MDK beruft sich auf die DKR 0401 Bsp. 9 und verlangt die E11.20 in der Hauptdiagnose.
Das würde nach der Logik des MDK bedeuten, dass ein akutes Nierenversagen bei diabetischer Nephropathie niemals als Hauptdiagnose kodiert werden könnte.
Aufgrund des schwerwiegenden Verlaufes und der Zuverlegung wegen akutem Nierenversagen, aber weiterhin bestehender dialysepflichten Niereninsuffizienz bei a.e. diab. Nephropathie haben wir uns bei der Kodierung eben genau anders herum entschieden.
Hat da jemand Erfahrungen gesammelt?