Akut auf chronisches Nierenversagen, diab. Nephropathie

  • Guten Morgen!

    HD N17.9 ND E11.20, N08.3 OPS 8-854.2
    DRG L60B Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, mit Dialyse, mit akutem Nierenversagen oder äußerst schweren CC oder mit Kalziphylaxie, mit Dialyse oder äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre
    RG 2,206

    HD E11.20, ND N08.3, N17.9 OPS 8-854.2
    DRG Andere schwere Erkrankungen der Harnorgane, mehr als ein Belegungstag, Alter > 15 Jahre
    RG 0,921

    Bei gleichem Sachverhalt und Aufwand, wohlbemerkt. Grouper 2011.

    Nur so, zu Info.

    Gruß
    GenS

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Die meisten Patienten mit diabetischer Nephropathie erreichen das Dialysestadium nicht, weil sie vorher – überwiegend an kardiovaskulären Ursachen – sterben


    Zitat


    Original von ETgkv:
    Wenn sich für eine Nierenerkrankung (hier NV ) keine andere ursache als der DM (hier diabetische Nephropathie ) findet, dann ist nach SKR 0401h diese Nierenerkrankung wegen des kausalen zusammenhangs als \"Diabetes mellitus mit Nierenkomplikationen \" zu kodieren.
    .

    Rund 30% - 35 % der Diabetiker (Typ 1 und 2) entwickeln letztendlich eine terminale Niereninsuffizienz infolge der sogenannten diabetischen Nephropathie.


    Gruß

    E Rembs

  • hallo Gens,

    bei der kodierung entscheiden die DKR, nicht das RG.
    Darüber waren wir uns hier im forum im prinzip immer einig. Das dies im einzelfall richtig weh tut, auch darin waren wir uns einig.

    hallo Herr Rembs!
    aus den NVL von 2010 gehen für die älteren höhere quoten für die nierenkomplikationen hervor

    mfg ETgkv

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von GenS:

    Sind im aktuellen Fall die Kriterien einer diabetischen Nephropathie überhaupt erfüllt?


    Wahrscheinlich nicht


    Es ist Aufgabe des Gutachters dieses zu überprüfen


    Frage an „doerdi“

    Wie begründet der Gutachter (Fakten) seine Festlegung der Hauptdiagnose


    Gruß

    E Rembs

  • Zitat


    bei der kodierung entscheiden die DKR, nicht das RG.

    Hallo ETgkv,

    das ist richtig.
    Die Kodierung dient aber der adäquaten Abbildung des Behandlungsaufwands. Die zwei Fallkonstellationen wurden offensichtlich ganz unterschiedlich kalkuliert. Was jetzt vorgeschlagen wird ist eine Änderung des Kodierverhaltens und Ausnutzen dieser Nische. Respekt vor der Forschungsabteilung des MDK, aber das kann nicht richtig sein. Müssen jetzt wie bei diabetischem Fuß Jahre vergehen, bis die Lücke gescholssen wird?

    Zum konkreten Fall. Ich würde ganz formal vorgehen. Eine diabetische Nephropathie wurde offensichtlich nicht nachgewiesen und nur vermutet. Es gibt diagnostische Kriterien für diese Erkrankung, man muss schauen, ob diese erfüllt waren. Eine Diagnosestellung auf der Basis der Bevölkerungsstatistik sollte nicht akzeptiert werden. Zum Thema Verdachtsdiagnosen s.o. Link vom Herrn Rembs.
    Außerdem s. Verweis vom Herrn Horndasch zur DKR 006.

    Gruß
    GenS

  • Guten Morgen,

    ich verfolge die Diskussion mit Interesse, vermisse aber weitere kinische Angaben von doerdi. Erinnern wir uns:
    Patient...wurde wegen \".....akuten oligurischen Nierenversagen zur Akutdialyse verlegt. Bei Aufnahme ..... Krea 8,58 mg/dl, GFR 5 ml/min, ...... Dialyseeinleitung..... Die GFR konnte .... auf 24 ml/min angehoben, Krea bis auf 1,77 mg/dl gesenkt werden.\"

    Von Interesse wären z.B. Dauer der stationären Behandlung und Zahl und Intervalle der durchgeführten Dialysen.

    Ein Nierenversagen auf dem Boden der diabetischen Nephropathie mit einem Kreatinin von 8,58 mg/dl ist nicht reversibel, das Kreatinin nicht auf den Wert von 1,77 mg/dl zu bessern!
    Es könnte durchaus eine andere Ursache vorliegen, welche zur Dekompensation der vermutlich vorbestehenden renalen Insuffizienz geführt hat.
    Wie waren die Laborwerte vor der stationären Behandlung? Wie der Urinbefund, der Blutdruck, die Therapie? Welche differentialdiagnostischen Parameter wurden überprüft, wurde eine Nierenpunktion durchgeführt?

    Derzeit könnte ich die HD E11.20 nicht akzeptieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • hallo GenS,

    die änderung des kodierverhaltens sehe ich in diesem fall aber nicht auf seiten des mdk.
    Diese bemühungen von der diagnose diab nephropathie bei einem pat mit bereits multiplen komplikationen wegzukommen sind alarmierend - für den ruf des systems.

    hallo Lunge,
    ich habe für den fall kodiert, das die diab nephropathie die ursache der nierenerkrankunk ist.
    Was ist an dieser kodierung falsch? Darf es N17.9 anstelle von N18.5 nicht sein? Ich bin lernwillig. Ach so, zu N18.5 heißt es noch im beispiel 9: ... ist nicht als HD anzugeben.

    medizinisch verstehe ich Ihren einwand. Bitte bedenken Sie aber, es handelt sich um laborwerte unter laufender dialyse. Pseudonormal. Würde man jetzt die dialyse beenden, dann fiele die GFR auf ??

    mfg ETgkv

  • Schönen guten Tag allerseits

    Bei der Bewertung ist allerdings zu beachten, dass sie bei der L60B kein ZE für die Dislyse abrechnen dürfen, wohl aber bei der L69B. Vielleicht sollten Sie unter diesem Gesichtspunkt noch einmal rechnen...

    Allersdings bin auch ich grundsätzlich der Ansicht, dass zunächst einmal die Kodierung unabhängig vom Ergebnis betrachtet werden sollte.

    Nach meinem - zugegeben unmaßgeblichen - pathophysiologischen Verständnis kann eine Diabetische Nephropathie zu einer chronischen Niereninsuffizienz führen. Das akute Nierenversagen hat - insbesondere wenn es reversibel ist - dann doch wohl auch noch andere Ursachen. Deshalb würde ich es als Hauptdiagnose wählen. Ich lasse mich da allerdings auch gerne belehren, nur ist der gleichzeitig bestehende langjährige Diabetes allein für mich kein schlagendes Argument.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Werde den fall wohl noch etwas genauer schildern:

    Die Pat. wird wie gesagt aus einem anderen Krankenhaus zuverlegt (dort bereits Aufnahme wegen Verschlechterung der Nierenretentionswerte) zur Einleitung der Dialyse (ab Aufnahmetag tägliche Dialyse, VWD 17 Tage). Die Pat. bringt sowohl einen Diabetes mit Polyneuropathie und perihere Angiopathie als auch eine hypertensive Herzerkrankung mit Insuffizienz aller 4 Klappen mit sich.
    Erstmals auffälig bzgl. erhöhter Retentionswerte war sie 2 Jahre zuvor unter Diuretikagabe, ansonsten bisher keine Behandlung einer Niereninsuffizienz.

    Laut MDK ist die Wahrscheinlichkeit einer diabetischen Nephropathie bei bereits vorhandenen Diabeteskomplikationen und auch jetziger Mikroalbuminurie 221mg/dl und Alb/Krea-Quotient 470mg/g Krea naheliegend. Die haben wir auch verschlüsselt.
    Hier Shuntanlage und sofortige Dialyseeinleitung bei Krea 8,58 (bereits am Folgetag Abfall auf 6,15 bir zur Entlassung auf 2,10). Nichts desto trotz blieb die Patientin leider dialysepflichtig.

    Folglich: N18.5 umfaßt die dialysepflichtige Niereninsuffizienz und bleibt als ND
    Der MDK stützt sich natürlich auf die DKR 0401 Bsp. 9. Allerdings kommt unsere Patientin vorerst nicht zur Behandlung der terminalen Niereninsuffizienz (wie in dem Beispiel!) sondern aufgrund des ANV und hydropischer Dekompensation aus bisher noch nicht bekannten Gründen. Letztens sagen unsere Nephrologen, dass sie wohl am ehesten eine diabetische Nephropathie hat.

    Dennoch kann doch hier einzig und allein nicht DKR 0401 greifen?! Auch ein Pat. mit terminaler Niereninsuffizienz bei bek. diabetischer Nephropathie kann doch ein akutes Nierenversagen entwickeln (er leidet doch als Manifestation des Diabetes nicht dauerhaft unter einem ANV sondern an der Niereninsuffizienz!).
    Da kann es doch nicht sein, dass dann nach dem MDK beide \"Nierenerkrankungen\" N17.9 und N18.5 dem Diabetes unterzuordnen sind.
    In diesem Fall gefällt mir wirklich die D006e akute und chronische Krankheiten.
    Sollte das keinen Erfolg bringen?

  • hallo doerdi,

    mag sein, das Ihnen D006 besser gefällt als 0401 (insb. beisiel 9 ).

    Bitte bedenken Sie aber: Ober sticht Unter!
    -oder hier SKR > AKR

    Herzlichen Dank an Herrn Schaffert wegen des ZE.

    mfg ETgkv