• Hallo Elisabeth Kosche,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich war am Wochenende auf einer Fortbildung und da sind wir einstimmig auch zur HD M84.46 gekommen - da stand ich wohl auf dem "Schlauch", man hätte auch allein darauf kommen können.
    Rcihtig, am meisten interessiert mich, ob ich die M96.6 als ND kodieren darf, aber auch diese Fraga haben wir bei der Fortbildung disskutiert, leider ohne Ergebnis - da gehen die Meinungen leider sehr auseinander.
    Ich hoffe ebenfalls, dass sich zu diesem Thema noch jemand äußert.

    Viele Grüße

    Mit freundlichen Grüßen
    Meddoku0114

    :sonne:

  • Hallo zusammen,

    zur M96.6: Das Dimdi sieht die M96.6 im Zusammenhang mit einer aktuellen Endoprothesenimplantation & Fraktur als gerechtfertigt an, Darüberhinaus kommen wir in einen Grenzbereich. In vorliegenden Fall ist die 84.46 als HD und die Z96.6 als ND zu kodieren.
    So lauten auch vergleichbare Kodierempfehlungen der Fachgesellschaft.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo,

    gibt es denn hierzu noch kein Urteil? Irgendjemand müßte doch in den vergangenen Jahren schon geklagt haben.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier auch nochmal nachfragen, ob mittlerweile zu dem Thema M96.6 ein Urteil verfügbar ist. Wir haben regelmäßig Anfragen zur M96.6 in Zusammenhang mit periprothetischen Schaftfrakturen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Valentina

  • Hallo Valentina,

    erstaunlich ist in diesem Zusammenhang ja, wie wenig eine klare Auskunft des DIMDI die SEG4 beeinflusst. DIMDI sagt, die intraoperative Fissur/Fraktur wird - bei entsprechendem Aufwand - mit M96.6 kodiert. Die SEG überarbeitet ihre alte Kodierempfehlung, ignoriert aber DIMDI. Das finde ich schon bemerkenswert.
    Wir nehmen nach Empfehlung DIMDI die M96.6 nur zur Kodierung einer intraoperativen Fraktur. Dieses Vorgehen wird auch von den Nachbarhäusern so praktiziert. Prozesse haben wir wegen dieses Vorgehens noch nicht führen müssen.

    Gruß

    W

  • Hallo Valentina,

    siehe hier die von attila gepostete Antwort des DIMDI. Der Code M96.6 beschreibt die Knochenfraktur nach Einsetzen eines Implantates. Gemeint ist die intra- bzw. perioperative Fraktur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Einbringen der Prothese.
    Wenn also der letzte Schlag einer zu viel war und der Schenkelhals leider eine Fissur bekommen hat, die dann versorgt werden muss, dann wird der Umstand mit diesem Code abgebildet.


    Warum hier also noch ein S-Code dran muss, ist mir persönlich nicht logisch. Aber das DIMDI hat das laut post so akzeptiert. Den S-Code dann nicht zu nutzen, läßt sich ökonomisch schwer rechtfertigen.


    Gruß

    W.

    3 Mal editiert, zuletzt von Willis (8. November 2012 um 11:20)

  • Hallo Forum,
    wo genau finde ich denn die Empfehlung des DIMDI, die M96.6 nur zur Kodierung einer intraoperativen Fraktur zu verwenden?

    ich hatte bei der letzten MDK Begehung genau diesen Fall, mit dem berühmten Schlag zu viel. Die dadurch entstandene Fraktur wurde zusätzlich mit einer Cerclage fixiert.

    Der MDK Gutachter meinte nach der neuesten Kodierempfehlung ( SEG 4), wäre die S72.3 mit Y69! zu kodieren und nicht die M96.6

    Gruß
    Bebu

  • Da hier ja auch die SEG 4 zitiert wird, möchte ich auch auf die Einschätzung der FOKA hinweisen:

    http://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-254

    Zitat

    Durch die DKR D012i Mehrfachkodierung wird geregelt, dass in bestimmten Fällen eine Ätiologie-Manifestations-Verschlüsselung nur durch die Nutzung mehrerer Kodes möglich ist. Explizit wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrfachkodierung auch außerhalb einer Kreuz-Stern-Kodierung möglich ist.

    Gemäß der DKR D002f Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen, ist hier mit dem spezifischsten Schlüssel zu kodieren, das ist S72.3.

    Zusätzlich beschreibt der M-Kode diesen Sachverhalt spezifischer als der allgemeine Y-Kode und ist daher für eine möglichst spezifische Kodierung zu verwenden: M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte.

    Zur Problematik periprothetische Fraktur nach Sturz:

    http://foka.medizincontroller.de/index.php/S/T-019

    Zitat

    Die Hauptdiagnose ist die S72.3 Fraktur des Femurschaftes. Zur vollständigen Beschreibung des Krankheitsbildes ist die Angabe des Kodes M96.6 als Nebendiagnose erforderlich.

    Schöne Grüße

    Galaxius

  • Hallo,
    Hintergrund ist dass sogar der MDK der Meinung ist, dass hier ein Sekundärkode anzugeben ist. Da ist M96.6 allerdings spezifischer als Y69!

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    mein Problem mit dem MDK ist, dass der GA darauf besteht die M96.6 nicht zu kodieren, was natürlich einen DRG Wechsel zur Folge hat. Der GA meint S72.3 mit Y69! wäre ausreichend.

    Deshalb bräuchte ich die Empfehlung des DIMDI zur Kodierung der intraoperativen Fraktur, damit ich diese dem Gutachter vorlegen kann. Weil er sich auf die SEG4 beruft.

    Bei der Patientin lag eine Pseudarthrose bei Verschraubung einer Schenkelhalsfraktur nach einem Unfall und Operation in der Türkei vor. Hier wurde nun das Metall entfernt und eine TEP eingebaut. Dabei kam es intraoperativ zu einer Femurfraktur, die dann mit einer Cerclage versorgt wurde.

    Gruß
    Bebu