Logopädische Therapie

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung an dieser interessanten Diskussion.

    Ich verstehe allerdings Ihren kritischen Duktus nicht, denn ich kann mir nicht vorstellen, daß Ihnen der Begriff des Sockelbetrags ganz neu ist.

    Ich liste nur einmal ein paar Web-Fundstellen auf: ein Vortrag eines DIMDI-Mitarbeiters, ein Text von (Mit-) Entwicklern, eine Stellungnahme eines Verbandes, eine Stellungnahme der Diakonie, ein Forenbeitrag, ein weiterer Forenbeitrag und ein eigener Vortrag.

    Im Gesetz steht davon nichts, auch beim InEK habe ich darüber nichts gefunden. Das InEK (unter anderem auch in Person seines Leiters) war aber an Fortbildungs- und Diskussionsveranstaltungen beteiligt, an denen ich teilgenommen habe, und in denen genau dieses Modell von verschiedenen Dozenten vorgestellt wurde.

    Ob es bei somatischen Leistungen eine Pauschale ähnlich der DRGs oder eine Einzelleistungsvergütung geben wird, oder ob ein ganz anderes Vorgehen geplant ist, davon hängt an unseren Kliniken viel ab. Dies zu antizipieren ist mehr als folgerichtig.

    Wahrscheinlich ist Ihr Vertrauen in ein sinnvolles Vorgehen des InEK berechtigt. Aber während der Einführung des DRG-Systems wurden auch etliche problematische Regelungen erst nachgebessert.

    Schließe mich gerne an die Gratulation an, besonders weil es sich um viele wichtige, hilfreiche, sachkompetente Beiträge handelt.

    Mit freundlichem Gruß,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Schönen guten Tag TicTac,

    ich bewerte den Begriff \"Sockelbetrag\" deshalb kritisch, weil er meines Erachtens zu Missverständnissen führt.

    So wie ich Ihre Interpretation verstehe - selbstverständlich kan ich mich da auch täuschen - gehen Sie von verschiedenen Entgelten für den gleichen Fall aus: Man bekommt einen Sockelbetrag, dann ggf. etwas für die psychiatrischen Leistungen (Therapieeinheiten) und zusätzlich ggf. - worum es bei unserer Diskussion geht - noch eine Vergütung für nichtpsychiatrische Leistungen.

    Meine Interpretation - zu der ich neben den gesetzlichen Grundlagen und meiner Erfahrung aus dem DRG System in erster Linie durch Vorträge von Herrn Heimig und dem InEK komme - sieht anders aus.Ich verstehe den so genannten Sockelbetrag lediglich als das Entgelt, dass man bekommt, wenn gar keine Therapieeinheiten und sonstige Leistungen erfasst sind, also sozusagen für die Hauptdiagnose und die Einstufung des Behandlungsaufwandes. Das Entgelt variiert dann jedoch als Ganzes, je nach dem was noch alles verschlüsselt wurde - und zwar unabhängig davon, ob es sich um TE oder sonstige Leistungen handelt, die sich in der Kalkulation als kostenrelevant dargestellt haben.

    Ich gehe also davon aus, dass auch somatische Leistungen in die Kalkulation einfließen werden - schließlich gehen sie als fallbezogene Kosten dort auf jeden Fall ein. Ob und wie Sie hinterher gesondert bewertet werden wird davon abhängen, wie oft sie in der Gesamtkalkulation vorkommen und ob sie sich als signifikanter Kostentrenner erweisen.

    Letztenendes gibt es verschiede Möglichkeiten, wie die Kosten dann in Erlöse umgesetzt werden. Genau dies ist jedoch die Aufgabe der Kalkulation und deren Ergebnis in Form des Entgeltkataloges werden wir erst 2012 sehen.

    Möglicherweise werden wir auf den Veranstaltungen Ende diesen Jahres bereits erste Ergebnisse der Probekalkulation kennen lernen, dann können wir vielleicht erahnen, wohin die Reise geht.

    Dass der vorgegebene Zeitrahmen für die strategische Planung schwierig ist, sehe ich ebenso und habe ich auch immer kritisiert.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    P.S. Vielen Dank!

  • Hallo Herr Schaffert!

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Man bekommt einen Sockelbetrag, dann ggf. etwas für die psychiatrischen Leistungen (Therapieeinheiten) und zusätzlich ggf. - worum es bei unserer Diskussion geht - noch eine Vergütung für nichtpsychiatrische Leistungen. …
    Ich verstehe den so genannten Sockelbetrag lediglich als das Entgelt, dass man bekommt, wenn gar keine Therapieeinheiten und sonstige Leistungen erfasst sind, also sozusagen für die Hauptdiagnose und die Einstufung des Behandlungsaufwandes.

    Zwischen diesen zwei Möglichkeiten liegt doch eigentlich gar kein praktischer Unterschied, außer in der Herleitung?

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Ich gehe also davon aus, dass auch somatische Leistungen in die Kalkulation einfließen werden …

    Ihr Wort in Gottes Ohr! ;)

    Noch ein schönes restliches Wochenende!
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Sehr geehrter Hr. Schaffert.
    Herzlichen Dank für Ihre Antworten und Klarstellungen, welche sehr gut weiterhelfen. Ich schliesse mich den Glückwünschen von Dr. Nagel in Darmstadt an. Allen anderen ebenfalls ein großes Dankeschön für \"die lebendigen und fruchtbaren Beiträge\". Ein schönes WE, Sommersprosse