Logopädische Therapie

  • Hallo Forum,

    habe da mal eine Frage wie das evtl. in anderen Häusern kodiert wird:
    Patieneten mit:
    R13.0 Dysphagie mit Beaufsichtigungspflicht während der Nahrungsaufnahme
    und- oder
    R47.8 sonstige Sprech- und Sprachstörung
    erhalten eine Behandlung von einer Logopädin diese dauert im Durchschnitt zwischen 20-26 min.
    Wie ist die Logopädie am besten zu Erfassen?
    - nur die TE\'S ( dauer von 25 min. und mehr), ist aber sehr geringe Anzahl
    oder
    -9-320 Therapie von Stimm-,Sprach-,Sprech-,Schluckstörungen und Hörstörungen ( Hinw.: Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben)

    oder habt ihr auch andere Vorschläge!

    MFG Peter-paul

  • Hallo Peter-Paul!

    Das ist die Frage der Fragen, glaube ich!

    Ich schlußfolgere, daß es sich um einen Patienten in der Gerontopsychiatrie mit schweren Symptomen einer fortgeschrittenen Alzheimerdemenz handelt. Dann könnten Ihre Fragen nach den TE\'s mit ja beantwortet werden, denn die Therapieeinheiten des Logopäden wurden für die psychiatrische Hauptdiagnose geleistet.

    Ist dagegen die Logopädie für die Nebendiagnose Schlaganfall erforderlich, dann haben wir alle ein Problem: Der Umgang mit Leistungen für somatische Erkrankungen in der Psychiatrie ist nach meiner Kenntnis nämlich noch gar nicht definiert worden!

    Möglicherweise kann auch im ersten Fall genausogut die 9-320 verwendet werden. Doch auch die Entgeltberechnung für die 9-320 ist meines Wissens im Psychiatrie-OPS-System nicht nicht ausgestaltet.

    Beste Grüße aus dem \"schauerlichen\" Schleswig-Holstein,
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Guten Morgen Tic-Tac,

    das ist wirklich relativ unklar bezüglich der TEs für somatische Erkrankungen. Alerdings bin ich durch Ihren Satz etwas irritiert

    Zitat


    Original von TicTac:

    Doch auch die Entgeltberechnung für die 9-320 ist meines Wissens im Psychiatrie-OPS-System nicht nicht ausgestaltet.

    Wir kodieren doch den gesamten ICD-10 und OPS. Ich bin davon ausgegangen, daß sämtliche Kodierungen in die Analyse des InEK auf Kostentrennung bei der Kalkulation eingehen. Demnach wäre doch auch eine 9-320 kodierbar(es ist zumindest kein \"nur § 17 b KHG ,wie bei 9-41 angegeben.
    Ebenso kodieren wir ja die Z74.1 und Z74.0 (Hilfen bei Körperpflege und eingeschränkter Mobilität), die häufig im Geronto-Bereich auftreten und einen wichtigen pflegerischen Anteil des Aufwandes abdecken. Gleichzeitig fallen aber auch Therapieeinheiten für die aktivierende Pflege und alltagsbezogene Trainings an oder evtl. OPS 9-20 Hochaufwendige Pflege (PKMS)

    Oder habe ich Ihren Ansatz einfach Mißverstanden?

    Beste Grüße aus dem sonnigen Süden

    E. Rah.

    E. Rah.

    Medizinische Dokumentarin

  • Hallo zusammen,

    die Logopädie ist ja im OPS explizit als \"angewandtes Verfahren\" (z.B. bei Schluckstörungen) aufgeführt. Eine Erfassung als TE ist damit obligatorisch.

    Ansonsten sind sämtliche Haupt- und Nebendiagnosen sowie sämtliche kodierbaren Leistungen / Prozeduren zu erfassen. Ich bin deshalb auch der Meinung, dass im genannten Beispiel auch 9-320 kodierbar ist.

    Beste Grüße - NV

  • Schönen guten Tag allerseits,

    in der Psychiatrie würde ich das, was möglich ist, als TE verschlüsseln, somit auch die logopädische Behandlung.

    Zitat


    Original von TicTac:
    Das ist die Frage der Fragen, glaube ich!
    [...]
    Ist dagegen die Logopädie für die Nebendiagnose Schlaganfall erforderlich, dann haben wir alle ein Problem: Der Umgang mit Leistungen für somatische Erkrankungen in der Psychiatrie ist nach meiner Kenntnis nämlich noch gar nicht definiert worden!

    Zunächst einmal erfassen die TE eine Leistung. Auf welche Erkrankung sich die einzelne Leistung bezieht ist, sofern es sich insgesamt um einen \"psychiatrischen Patienten\" handelt, meines Erachtens irrelevant. Jedenfalls ist mir kein Hinweis und keine Regelung geläufig, die therapeutsche Leistungen der OPS 9-60 bis 9-64 diesbezüglich einschränkt.


    Zitat


    Original von NuxVomica:
    die Logopädie ist ja im OPS explizit als \"angewandtes Verfahren\" (z.B. bei Schluckstörungen) aufgeführt. Eine Erfassung als TE ist damit obligatorisch.

    Ansonsten sind sämtliche Haupt- und Nebendiagnosen sowie sämtliche kodierbaren Leistungen / Prozeduren zu erfassen. Ich bin deshalb auch der Meinung, dass im genannten Beispiel auch 9-320 kodierbar ist.

    Wenn ich diese Aussage richtig interpretiere, plädieren Sie dafür, beide Kodes (TE und 9-320) zu verwenden. Hier stellt sich dann allerdings die Frage, ob Sie die gleiche Leistung nicht doppelt verschlüsseln?


    Zitat


    Original von E. Rah.:
    Wir kodieren doch den gesamten ICD-10 und OPS. Ich bin davon ausgegangen, daß sämtliche Kodierungen in die Analyse des InEK auf Kostentrennung bei der Kalkulation eingehen. Demnach wäre doch auch eine 9-320 kodierbar(es ist zumindest kein \"nur § 17 b KHG ,wie bei 9-41 angegeben.

    Das ist schon richtig! Nur würde ich nicht davon ausgehen, dass der Kode 9-320 - zumal er nur einmal pro Aufenthalt verschlüsselt wird - ein relevanter Kostentrenner sein wird.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,
    ich tendiere eigentlich auch eher zur 9.320, da 25 min bei etwa 17 Anwendungen nur 3 mal vorgekommen ist.
    Viele grüsse von der kalten Ostsee

  • Liebe Mitanwender,
    ich bin verwirrt und frage mich -aufgrund der Fragestellung- und den Ausführungen von Peter-Paul und allen Anderen ob ich vor den gleichen Frage stehe mit einem Beispiel von uns:
    (Zitat:
    Ist dagegen die Logopädie für die Nebendiagnose Schlaganfall erforderlich, dann haben wir alle ein Problem: Der Umgang mit Leistungen für somatische Erkrankungen in der Psychiatrie ist nach meiner Kenntnis nämlich noch gar nicht definiert worden! TicTac)

    Pat. in Akutpsychiatrie, er erhält in der Somatik \"schmerzspezifische Behandlung\" als Konsilleistung.
    Kann und soll ich folgende somatische Kodes kodieren/abrechnen oder kann und soll ich alternativ nur die psychiatrischen Therapieeinheiten abrechnen (keine doppelte Abrechnung wie von Hr. Schaffert gerade zu Recht befürchtet), d.h.die Zeit welcher der Pat. in der Somatik /Schmerzambulanz und der dortigen Abteilung ...verbracht hat? =Leistung welche am Pat. erbracht wurde...

    Konkret: Kode 1- 910 für die Diagnostik-in der Somatik erbracht-, Kode 8-91b zur Behandlung des Pat. in der Somatik bei Erfüllung aller dortiger Mindestvoraussetzungen und Strukturvoraussetzungen.=Komplexer Fall,
    Pat. war zur Schmerztherapie in der Somatik insgesamt 5x als psychiatrischer Pat. (Die Dauer ist in der Akte angegeben, die Nebendiagnosen =muß ich eruieren weil Anfrage aus einem entfernter gelegenen Standort von uns, pardon ...)

    Wir (Sichtweise aus der Psychiatrie) lassen viele Leistungen am psychiatrischen Pat. in der Somatik erbringen und kodieren diese Leistungen aufgrund der somatischen Komorbiditäten.

    Vielen Dank und sonnige Grüße
    Sommersprosse

  • Schönen guten Tag Sommersprosse,

    alle Leistungen die Sie in der Psychiatrie erbringen oder die Sie veranlassen, ohne dass der Patient verlegt wird (sog. \"vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter\" ), unabhängig davon ob sie der Behandlung der psychiatrischen Grunderkrankung oder von Nebendiagnosen dienen, werden kodiert. Etwas anderes kann ich aus den bestehenden Regelungen nicht erkennen.

    Dies beinhaltet auch die somatischen Konsiliarleistungen, die dementsprechend mit demjenigen Kode kodiert werden, der für die entsprechende Leistung vorgesehen ist. Lediglich die Schlüssel, derern Verwendung für den Bereich des §17d KHG (Psychiatrie) ausgeschlossen ist, dürfen sie nicht verwenden. Denn obwohl es sich um somatische Leistungen handelt, finden sie ja im psychiatrischen Setting statt.

    Allerdings würde ich Leistungen der Somatik nicht als Therapieeinheiten verschlüsseln, zumindest wenn es dafür einen anderen Schlüssel gibt. Es würde aus meiner Sicht das System aushebeln, wenn die somatischen Leistungen, z. B. die von Ihnen genannte Schmerztherapie oder beispielsweise Wundversorgung nach Verletzung als psychiatrische Therapieeinheit verschlüsselt würde, selbst wenn ein 25 minütiger Zeitaufwand dahinter steht. Hier wäre der somatische Schlüssel zu verwenden und ich gehe davon aus, dass TicTac mit seinem Einwand eine ähnliche Situation meinte. Dies sollte möglicherweise tatsächlich noch klargestellt werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen!

    Zitat

    Original von TicTac: Ich schlußfolgere, …

    @ Peter-Paul, ich hoffe, Sie lassen mich nicht „dumm sterben“. Wie ist es denn nun bei Ihrem Fall konkret?

    Zitat

    Original von E. Rah.: Alerdings bin ich durch Ihren Satz etwas irritiert: „Doch auch die Entgeltberechnung für die 9-320 ist meines Wissens im Psychiatrie-OPS-System nicht nicht ausgestaltet.“

    Sorry, E. Rah., ich wollte eigentlich nur eine offene Frage unterstreichen.

    Sie haben vollkommen Recht. Aber während wir bereits wissen, daß die Psychiatrieentgelte sich aus dem „Sockelbetrag“ und den Therapieeinheiten zusammensetzen werden, gibt es noch keine (zumindest mir bekannte) Aussage, wie somatische Leistungen in der Psychiatrie eigentlich abgerechnet werden.
    Vielen Dank für Ihren Hinweis auf Z74.1 und Z74.0.

    Zitat

    Original von NuxVomica: Logopädie ist ja im OPS explizit als \"angewandtes Verfahren\" (z.B. bei Schluckstörungen) aufgeführt. Eine Erfassung als TE ist damit obligatorisch.

    Ich könnte mir vorstellen, bei einer psychiatrischen Erkrankung wie der Demenz: ja. Aber bei einer somatischen Nebendiagnose? Da finde ich die 9-320 passender.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: Auf welche Erkrankung sich die einzelne Leistung bezieht ist, sofern es sich insgesamt um einen \"psychiatrischen Patienten\" handelt, meines Erachtens irrelevant. Jedenfalls ist mir kein Hinweis und keine Regelung geläufig, die therapeutsche Leistungen der OPS 9-60 bis 9-64 diesbezüglich einschränkt.

    Das ist eine sehr interessante und logische Betrachtungsweise – aber wo soll das hinführen, wenn somatische Aspekte als vielleicht stärkster Kostentrenner wirken (MRT, OP, …), aber nicht adäquat im Entgeltsystem abgebildet sind?

    Zitat

    Original von Sommersprosse: Kann und soll ich folgende somatische Kodes kodieren/abrechnen oder kann und soll ich alternativ nur die psychiatrischen Therapieeinheiten abrechnen?

    Ja, man kann und soll (nach meiner Meinung). Aber es ist eben noch gar nirgends vorgestellt, wie sich diese Leistungen abbilden.

    Zitat

    Original von R. Schaffert: alle Leistungen die Sie in der Psychiatrie erbringen oder die Sie veranlassen … werden kodiert. … Allerdings würde ich Leistungen der Somatik nicht als Therapieeinheiten verschlüsseln, zumindest wenn es dafür einen anderen Schlüssel gibt … und ich gehe davon aus, dass TicTac mit seinem Einwand eine ähnliche Situation meinte. Dies sollte möglicherweise tatsächlich noch klargestellt werden.

    *unterstreich!*

    Gruß und schönes Wochenende!
    TicTac

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Schönen guten Tag TicTac

    Zitat


    Original von TicTac:
    Aber während wir bereits wissen, daß die Psychiatrieentgelte sich aus dem „Sockelbetrag“ und den Therapieeinheiten zusammensetzen werden, gibt es noch keine (zumindest mir bekannte) Aussage, wie somatische Leistungen in der Psychiatrie eigentlich abgerechnet werden.
    [...]
    Das ist eine sehr interessante und logische Betrachtungsweise – aber wo soll das hinführen, wenn somatische Aspekte als vielleicht stärkster Kostentrenner wirken (MRT, OP, …), aber nicht adäquat im Entgeltsystem abgebildet sind?


    Mich würde doch mal interessieren, woher Sie ihr \"Wissen\" über Sockelbetrag und insbesondere darüber haben, dass dieser dann (lediglich) durch die Therapieeinheiten aufgestockt wird. Das alles sind meines Wissens Aussagen, die irgenwie in die Diskussion eingeflossen sind, jedoch keinerlei \"offizielle\" Grundlage seitens derjenigen haben, die das Entgeltsystem enwickeln (=InEK).

    Noch einmal: Welche Leistungen wie vergütet werden wissen wir erst mit dem ersten Entgeltkatalog und dieser wird Ende 2012 veröffentlicht.

    Ich verstehe auch Ihre Bedenken wegen der somatischen Aspekte und Leistungen nicht. Wenn sie seitens der Kalkulationshäuser korrekt erfasst werden und sich als Kostentrenner erweisen sollten, werden sie ja wohl auch im Entgeltsystem abgebildet. Genau darum geht es ja bei der Kalkulation.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    abseits vom Thema:
    Herzlichen Glückwunsch zum 2000. Posting! :i_respekt:

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]