MDK Anfragemenge?

  • Guten Abend liebe Forenmitglieder,
    mir stellen sich folgende Fragen.
    Gibt es eine Mindestanfragemenge die der MDK anfragen darf oder kann er soviele Anfragen starten wie ihm die KK beauftragt?
    Wenn ja, steht es irgendwo niedergeschrieben?

    Manchmal hat man einfach das Gefühl es wird immer mehr.

    Vielen Dank für eure Bemühungen.javascript: nix()

    beginner03

  • Guten Morgen beginner03,

    Zitat

    Original von beginner03:
    Manchmal hat man einfach das Gefühl es wird immer mehr.

    Ihr Gefühl trügt nicht......

    Ich wünsche einen erfolgreichen, streßfreien Donnerstag.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo,

    ich möchte das Problem mal ausführlicher ansprechen. Im Moment häufen sich bei uns die Anfragen einer bestimmten Krankenkasse. Wir sind eine Geriatrie und kommen durch die Kodierung der Prozedur 8-550.1/2 in die hochbewerteten geriatrischen DRGs.

    Im Zeitraum Januar bis März haben wir 17 Fälle abgerechnet, von denen kein einziger geprüft wurde. Seit April bis Juli 2011 haben wir 28 Fälle mit der Prozedur 8-550.1/2 abgerechnet und 22 Prüfanzeigen erhalten.....

    Meine Frage: wie sieht es in anderen Geratrien aus und ist es aus Sicht der Krankenkasse rechtens, fast schon standardmäßig JEDE Abrechnung zu prüfen?

    Viele Grüße von einer in MDK-Anfragen erstickenden Kodiererin.....

  • [quote]
    [i]Original von beginner03:[/i

    Gibt es eine Mindestanfragemenge die der MDK anfragen darf oder kann er soviele Anfragen starten wie ihm die KK beauftragt?
    Wenn ja, steht es irgendwo niedergeschrieben?


    Aber auf meine ursprüngliche Frage weiß anscheinend keine eine Antwort!?

    beginner03

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    sie fragen nach Mindestmenge und meinen wohl eher Höchstmenge. Nein, es gibt keine Grenze. Die 300 €-Regel sollte ja die Flut eindämmen. Diese hat aber keinen merklichen Einfluss, außer dem, dass sich die Kassen durch diesen selbstempfundenen \"Strafzoll\" genötigt sehen, die Kliniken seit Monaten öffentlich an den Pranger zu stellen, so wie hier
    http://www.gkv-spitzenverband.de/PM_20110818_KH_Abrechnungen.gkvnet

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Der Beitrag ist zwar schon lange her, dennoch möchte ich kurz was dazu schreiben.

    Ein Höchstmege gibt es zwar nicht, aber es heißt immer noch Einzelfallprüfung. Im Schnitt werden 10 bis 15 % der Krankenhaus-Fälle geprüft. Bei uns liegt der Prüfschnitt bei 10%. Allein die DAK prüft aber bei uns 20%. Quasi jeder 5 Pat. mit DAK-Status wird geprüft. Mit Einzelfallprüfung hat das schon nichts mehr zu tun. Eine Klageprüfung wäre hier mal Überlegenswert.

    K. Hilsheimer

  • Guten Morgen,

    fraglich ist halt, was ist eine Einzelfallprüfung? Sofern die Kollegen der DAK bei jeder 5. Rechnung eine Auffälligkeit sehen, bzw. an der Abrechnung zweifeln, und für diese Prüfung den MDK beauftragen, warum sollte es sich dann um keine Einzelfallprüfung handeln?

    Und wie gesagt. Eine Höchstmenge wurde nicht vereinbart und durch ein überwiegendes Prüfvolumen von 10-15% ergibt sich keine Ableitung, dass das die "Höchstmenge" der Einzelfallprüfung ist.

    Da die DAK bei Ihnen ja wohl entsprechend hohe Strafzölle einfahren wird, wird sich das wohl auch bald von alleine regulieren. Sollte die DAK allerdings erfolgreich prüfen, ......

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Da die DAK bei Ihnen ja wohl entsprechend hohe Strafzölle einfahren wird, wird sich das wohl auch bald von alleine regulieren. Sollte die DAK allerdings erfolgreich prüfen, ......


    Nicht unbedingt.
    Die Frage ist eben, was aus Kassensicht "erfolgreich" ist.

    Nur in jedem zehnten oder zwanzigsten Fall erfolgreich zu sein, ist numerisch nicht eben ein Volltreffer, aber wenn es sich im Durchschnitt gegen die 300€-Pauschalen rechnet, die man ja auch nicht in jedem erlösneutral geprüften Fall zu zahlen braucht, wenn man nur kleinlich genug hinreichend komplexe Fälle prüft, lohnt es sich für die Kasse, ist also "erfolgreich". Zumal - warum sollte man auf ein Druckmittel verzichten? Es gibt schliesslich kein Regulativ, aber dafür ne Menge billiger Pressemeldungen zu holen.
    Klar haben sie recht, dass man bei Fliessband-Standardfällen einer spezialisierten Klinik mit Standarddoku da als Kasse schnell auf Granit beisst, aber wozu gibts den multimorbide Patienten in Maximalversorgern? Da kann man meistens irgendwas finden, was man angreifen kann. Oder bei Dokumentations-Albträumen wie PKMS - und ewig grüßt die Doppeldokumentation.

    Insofern wird die Zahl der Anfragen weiter steigen, die 300€-Pauschalen werden immer weniger gezahlt und es wird immer formalistischer argumentiert werden.
    Letztlich wird das wirtschaftliche Überleben von Krankenhäusern eben nicht an der medizinischen Qualität der Behandlung, sondern überwiegend an der formalen Korrektheit der Dokumentation hängen.

    Das ist systembedingt, es sind eben gute Zeiten für Bürokraten.
    Blöd nur, dass kaum jemand in den Krankenhäusern darauf Lust hat - und erfolgs- und leistungsbezogen zahlen doch eh nur die Klinikkonzerne - oder?

    Dumm gelaufen für die Maximalversorger, die noch in öffentlicher Hand sind, irgendwie mache ich mir gerade um diese bedrohte Art allmählich etwas Sorgen.